Es war am 2. Januar, gegen 18.45 Uhr: Der Angeklagte fuhr mit seinem Auto auf der A861 aus Lörrach kommend Richtung Rheinfelden. Hinter ihm war eine Streife der Polizei, die ihn kontrollieren wollte. „Es war ein älteres Fahrzeug, wir wollten schauen, ob es funktionsfähig ist und sonst alles in Ordnung ist“, erklärte ein Polizeibeamter vor Gericht.
So beginnt das Rennen mit der Polizei
Im Nollinger Tunnel überholte die Streife den Angeklagten, setzte sich vor dessen Fahrzeug und schaltete das Signal „Bitte folgen“ an. Mit dem rechten Blinker zeigten die Polizisten an, der Angeklagte solle ihnen in die Ausfahrt Rheinfelden-Mitte folgen.
Das tat der Angeklagte zunächst auch, doch kurz vor der Gabelung der Spuren zog er sein Fahrzeug wieder nach links auf die Autobahn und raste mit Vollgas davon. Der Polizist sagte, er sei ein kurzes Stück zurückgefahren und dem Flüchtenden hinterher. Dabei habe er den Streifenwagen auf 160 Stundenkilometer beschleunigt, ohne dem Flüchtenden näher zu kommen.
Kurz vor der Grenze rast er am Stau vorbei
Auf dieser Strecke verringert sich die erlaubte Geschwindigkeit von 120 auf 100, dann auf 80 Stundenkilometer. Es war dunkel, es regnete. Der Polizist sagte, er habe sehr aufpassen müssen, sich und andere nicht zu gefährden. Vor der Landesgrenze hatte sich, wie häufig, ein Stau gebildet, den der Angeklagte zu spät erkannte. Er lenkte nach rechts am Stauende vorbei, überholte die Wartenden rechts, verlor aber die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er touchierte ein Auto und beschädigte dessen Außenspiegel, dann fuhr er gegen die rechte Schutzplanke und blieb dort liegen.
Der Polizist kann es nicht nachvollziehen
„Das Ganze war sehr ungewöhnlich und auch nicht nachvollziehbar, denn er hatte nichts zu verbergen“, sagte der Polizist. Das Auto war in Ordnung, der Fahrer besaß einen Führerschein und stand nicht unter Alkohol oder unter Drogen. Die Polizei dachte natürlich, er habe etwas zu verbergen und durchsuchte ihn und das Auto, fand aber nichts. Der Angeklagte sei auch umgänglich gewesen und habe eingesehen, dass er einen Fehler gemacht habe, berichtete der Polizist.
Auch der Angeklagte hat keine Erklärung
Warum er so reagiert habe, konnte sich der 20-Jährige selbst nicht mehr erklären. „Ich war nicht bei mir“, sagte er. Zwei Wochen vorher war sein Großvater gestorben, wenige Tage zuvor hatte seine Freundin mit ihm Schluss gemacht. Vielleicht deswegen. „Eigentlich bin ich kein Mensch, der so etwas macht. Das war blöd von mir, aber ich wollte auf keinen Fall jemanden verletzen“, sagte er. Der 20-Jährige hat sein Leben im Griff und hat konkrete Zukunftspläne.
Er lebt bei seinen Eltern, zu denen er ein gutes Verhältnis hat. Nach der Mittleren Reife hat er eine Ausbildung zum Maler und Lackierer gemacht. In diesem Beruf arbeitet er auch, in Kürze tritt er eine neue Stelle an, bei der er auch mehr Aufstiegsmöglichkeiten sieht.
Kein unbeschriebenes Blatt in Flensburg
Vorbestraft ist er nicht, allerdings ist er beim Autofahren mehrfach negativ aufgefallen und hat mehrere Punkte im Verkehrszentralregister angesammelt. Einmal telefonierte er am Steuer mit dem Handy am Ohr, einmal fuhr er auf der Autobahn zu dicht auf, einmal fuhr er im Tempo-80-Bereich 126 Stundenkilometer schnell.
Das fordert die Staatsanwaltschaft
Diese Liste fiel vor Gericht negativ ins Gewicht. Die Staatsanwältin sagte, er habe sich eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens schuldig gemacht, eines so genannten Einzelrennens, bei dem es nicht gegen einen Gegner, sondern darum ging, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Unter Anwendung des Jugendstrafrechts forderte sie eine Geldauflage von 800 Euro.
Die Richterin legt noch etwas drauf
Jugendrichterin Zäh erhöhte diese auf 1500 Euro. „Wenn man sieht, wie viele Menschen gefährdet wurden und wie viel Glück Sie und alle anderen hatten, ist die Erhöhung gerechtfertigt“, sagte die Richterin. „Es bleibt unerklärlich, wie es zu dieser Situation kommen konnte“, fügte sie an.
Ob er je den Führerschein zurück bekommt?
Der Angeklagte hatte nach dem Vorfall seinen Führerschein abgeben müssen, das Gericht verhängte, wie von der Staatsanwältin gefordert, eine Führerscheinsperre von weiteren sechs Monaten. Die Richterin meinte aber auch, er werde nach dem Vorfall und den zuvor gesammelten Punkten Schwierigkeiten haben, den Führerschein überhaupt wieder zu bekommen.