Der Gemeinderat hat am Donnerstag den Beschluss gefasst, das Tübinger Büro Heyder + Partner zum Angebotspreis von 3000 Euro netto mit der neuen Kalkulation der Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren zu beauftragen. Das Friedhofs- und Bestattungswesen unterliegt grundsätzlich dem Prinzip der Kostendeckung. Das grundsätzliche Kostendeckungsgebot des Gesetzes wird begrenzt von der Vertretbarkeit und Zumutbarkeit der Gebührensätze für die Benutzer einer öffentlichen Einrichtung. Der Gemeindetag empfiehlt eine Kostendeckung von 60 Prozent.

Deckungsgrad von 36 Prozent

„Davon sind wir in Schwenningen mit etwa 36 Prozent weit entfernt“, stellte Bürgermeisterin Roswitha Beck fest. Mit der Ausweisung des Rasengräberfeldes und der Erweiterung der Urnenwand, die im Mai beschlossen wurde, müssen die Friedhofsgebühren neu kalkuliert werden. Auf Wunsch der Verwaltung wird diese sehr aufwändige, komplexe und zeitintensive Berechnung der Kalkulation an ein privates Büro vergeben. Dem Gemeinderat lagen zwei Angebote vor.

Erweiterung kostet 13 848 Euro

In der Sitzung wurde auch die Anschaffung zur Erweiterung der Urnenwand an die Firma Kronimus zum Angebotspreis von 13 848 Euro vergeben. Im Preis enthalten ist die Fracht und Montage mittels Lkw-Kran auf bauseits vorbereitete Ortbetonfundamente. Am 22. April war ein Vertreter der Firma mit dem Gemeinderat vor Ort und diskutierte die sich anbietenden Varianten. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung war die Erweiterung der Urnenwände aus optischen Gründen nur durch die Firma Kronimus gegeben. Mit einer zweiten Variante hätte die Gemeinde zum Angebotspreis von 20 894 Euro zwei Urnenstein-Ensembles bestehend aus jeweils einer Urnenstele mit vier Urnenkammern sowie zwei Urnenstelen mit jeweils drei Urnenkammern erhalten. Diese beiden Ensembles mit zusammen 20 Urnenkammern wären links neben der bestehenden Urnenstelenanlage auf einem neu auszuweisenden Platz aufgestellt worden, was noch einmal Kosten im fünfstelligen Bereich verursacht hätte.

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Wegen Lieferzeiten erst bis zum Winter aufgestellt

Der Gemeinderat entschied sich für die erste Variante. Somit werden zwei Urnenstelen-Ensembles passend zur bestehenden Anlage mit insgesamt 14 Standart-Urnenkammern angeschafft. Die Ausführung erfolgt in Edelsplittbeton Alpenmarmor weiß, sandgestrahlt und hydrophobiert. Die Verschlussplatten werden ebenfalls in Naturstein erworben. Die beiden neu anzuschaffenden Ensembles werden mit Abstand zwischen die drei bestehenden Ensembles aufgestellt. Die neuen Urnenstelen sollen noch vor Wintereinbruch aufgestellt werden. Es ist mit aktuell mindestens 14 Wochen Lieferzeit zu rechnen. Die Belegung der Urnenkammern ist in Schwenningen für die Dauer von 15 Jahren möglich, wobei sich der Zeitraum durch die Belegung einer Kammer mit einer zweiten Urne entsprechend (wieder 15 Jahre ab Belegung) verlängert.