Ann-Katrin Hahner

Wer kleine Kinder großzieht, hat im Alltag meist anderes im Kopf als die eigene Altersvorsorge. Und doch kann gerade diese Lebensphase entscheidend dafür sein, wie gut man später im Ruhestand abgesichert ist. Denn für jedes Kind gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung sogenannte Kindererziehungszeiten – und die wirken sich direkt auf die spätere Rentenhöhe aus. Damit sie anerkannt werden, braucht es einen unscheinbaren, aber wichtigen Schritt: den Antrag V0800.

Kurz erkärt: Was ist der Antrag V0800?

Es handelt sich beim V0800 nicht um einen allgemeinen Rentenantrag, sondern um ein spezielles Formular zur Feststellung von Kindererziehungszeiten. Dies erklärt die Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg auf ihrer Website. Diese Zeiten zählen in der Rentenversicherung wie echte Beitragszeiten – obwohl in diesen „Anrechnungszeiten“ oft gar kein Einkommen vorhanden war oder nur Teilzeit gearbeitet wurde. Das bedeutet: Auch wer während der Kindererziehung beruflich zurücktritt oder pausiert, sammelt trotzdem Rentenansprüche – so, als hätte man in dieser Zeit Beiträge in Höhe des Durchschnittsverdienstes gezahlt.

Wie viel das konkret bringt? Laut der Deutschen Rentenversicherung erhöht ein Jahr Kindererziehung die monatliche Rente aktuell um rund 39,32 Euro. Das summiert sich – besonders wenn mehrere Kinder betreut wurden oder Erziehungszeiten überlappen.

Wann und für wen ist der Antrag V0800 relevant?

Der Antrag V0800 ist für alle Elternteile wichtig, die ein Kind erzogen haben und diese Zeiten noch nicht oder nur teilweise in ihrem Rentenverlauf erfasst haben. Das lässt sich am einfachsten über den eigenen Versicherungsverlauf prüfen, den man jederzeit im Online-Service der DRV abrufen oder über das Kundenportal beantragen kann.

Nicht nur Mütter, sondern auch Väter oder andere betreuende Personen wie Stief- oder Pflegeeltern können Anspruch auf diese Zeiten haben – vorausgesetzt, sie haben das Kind überwiegend erzogen. Bei gemeinsamer Erziehung gilt: Ohne besondere Vereinbarung wird die Kindererziehungszeit grundsätzlich der Mutter zugeordnet. Soll sie dem Vater gutgeschrieben werden, müssen beide eine gemeinsame Erklärung (V0820) abgeben – und zwar rechtzeitig. Rückwirkend ist das nur für zwei Kalendermonate möglich.

Besonders wichtig laut der DRV: Für Menschen mit Riester-Verträgen empfiehlt sich die Antragstellung spätestens nach dem vierten Geburtstag des Kindes, sonst kann es finanzielle Nachteile geben. Ansonsten reicht es, wenn der Antrag gestellt wird, nachdem das Kind zehn Jahre alt geworden ist.

Antrag V0800: Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Antragstellung ist unkompliziert, wenn man ein paar Dinge vorbereitet, wie ihre-vorsorge.de aufschlüsselt:

  • Die Geburtsurkunden des Kindes bzw. der Kinder,

  • ggf. Nachweise über die tatsächliche Betreuung (bei Pflegekindern oder geteiltem Sorgerecht),

  • und den aktuellen Versicherungsverlauf, um eventuelle Lücken zu erkennen.

Zusätzlich kann die erwähnte V0820-Erklärung nötig sein, wenn die Zeiten dem anderen Elternteil zugeordnet werden sollen.

So stellen Sie Antrag V0800

Der Antrag V0800 kann entweder online ausgefüllt oder per Post eingereicht werden. Auch ein persönlicher Termin bei der DRV sei möglich, schreibt der Träger auf seiner Website. Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die Rentenversicherung, ob und in welchem Umfang die Zeiten angerechnet werden. Dabei gilt: Je früher der Antrag gestellt wird, desto besser – denn nur dann fließen die Zeiten auch rechtzeitig in eine mögliche Rentenberechnung oder Prognose ein.

Antrag V0800 nicht gestellt – und jetzt?

Wurde der Antrag V0800 nicht gestellt, können Ihnen unter Umständen wertvolle Rentenpunkte verloren gehen. Besonders bitter: In einigen Fällen sorgt erst die Anrechnung von Kindererziehungszeiten überhaupt dafür, dass ein Rentenanspruch entsteht – etwa wenn Sie sonst nicht auf die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren kommen. Diese Möglichkeit betrifft vor allem Frauen, die viele Jahre ausschließlich für die Kinder und den Haushalt da waren und keine anderen rentenrelevanten Zeiten vorweisen können, mahnt die DRV.

Auch für die Berechnung der späteren Rente oder bei Rentenprognosen spielt der Antrag eine Rolle. Wer sich einen aktuellen Stand seines Rentenkontos ansehen möchte, sollte also zuerst klären, ob die Kindererziehungszeiten bereits berücksichtigt sind – und den V0800 eventuell nachreichen.