Wann und wo wird gewählt?
Die Wahllokale in der Stadt und den Ortschaften haben am Sonntag, 9. Juni von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Zur Kommunal- und Europawahl gibt es in Friedrichshafen 43 Wahlbezirke, 2019 waren es noch 46 sowie 17 Briefwahlbezirke (2019: 13).
Allein am Wahltag werden nach Angaben der Stadt rund 550 Wahlhelfer im Einsatz sein. Die Stimmzettel für die Kommunalwahl haben Wähler bereits zugeschickt bekommen. Die Wahlberechtigten können schon zu Hause ihre Stimmzettel ausfüllen und am 9. Juni im Wahllokal abgeben. Unterlagen für die Europawahl werden den Wahlberechtigten im Wahllokal ausgehändigt. Für die Wahl ist in der Regel die Wahlbenachrichtigung ausreichend. Sicherheitshalber sollte aber ein gültiges Ausweisdokument mitgebracht werden.
Was gilt für Briefwähler?
Die Briefwahlunterlagen müssen vorab beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungen enthalten einen Vordruck für den Antrag. Briefwahl kann per Post oder online beantragt werden, teilt die Verwaltung mit. Online ist das bis Donnerstag, 6. Juni, 12 Uhr, möglich, damit die Unterlagen noch rechtzeitig per Post zugestellt werden können. Die Hinweise dazu sind auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Wer den auf der Karte eingedruckten QR-Code nutzt, wird auf ein vorausgefülltes Online-Formular geführt.
Briefwahl kann auch vor Ort beantragt werden. Das ist noch bis Freitag, 7. Juni, 18 Uhr, möglich. Wahlbenachrichtigung nicht vergessen! Die Stadt hat in der Eugen-Bolz-Straße ein Briefwahl-Büro eingerichtet, in dem Wahlberechtigte ihre Unterlagen erhalten. Mit einer schriftlichen Vollmacht und der Wahlbenachrichtigung kann die Briefwahl auch in Vertretung für Dritte beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Wer einen Antrag auf Briefwahl gestellt hat, erhält zusammen mit den Stimmzetteln auch die weiteren erforderlichen Unterlagen. Den Stimmzetteln ist ein Merkblatt beigefügt, auf dem die Stimmabgabe nochmals erklärt wird. Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus vorliegen.
Wer darf überhaupt wählen?
Bei der Kreistags- und Gemeinderatswahl dürfen in Friedrichshafen insgesamt rund 45.910 Wahlberechtigte wählen. Das sind: Deutsche und Unionsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und ihre (Haupt-)Wohnung seit mindestens drei Monaten in Friedrichshafen haben oder als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Friedrichshafen haben.
Wer wird gewählt?
Bei der Kommunalwahl in Friedrichshafen werden 16 Mitglieder des Kreistags für Friedrichshafen sowie 40 Mitglieder des Gemeinderats gewählt. Hinzu kommen die Mitglieder des Ortschaftsrats.
Wie wird gewählt?
Wahlberechtigte können 16 Stimmen für den Kreistag sowie 40 Stimmen für den Gemeinderat Friedrichshafen vergeben. Sie können einen Stimmzettel dabei entweder unverändert abgeben. Damit erhält jeder Bewerber auf dem Stimmzettel jeweils eine Stimme. Oder sie passen den Stimmzettel an. Pro Kandidat können zwischen einer und maximal drei Stimmen vergeben werden (kumulieren).
Außerdem ist es möglich, seine Stimmen auf Kandidierende verschiedener Listen zu verteilen (panaschieren). Es muss darauf geachtet werden, die Zahl der maximal zu vergebenden Stimmen nicht zu überschreiten, sonst wird der Stimmzettel ungültig. Kandidaten müssen auf dem Stimmzettel sichtbar gekennzeichnet werden. Nicht zulässig ist es, Kandidaten zu streichen, um seine Stimmen auf die verbleibenden Bewerber zu verteilen.
Wie viele Stimmzettel und Kandidierende gibt es?
Für die Gemeinderatswahl gibt es zehn Stimmzettel: CDU, Grüne, Freie Wähler, SPD, Netzwerk für Friedrichshafen, FDP, ÖDP und Unabhängige und Die Linke mit jeweils 40 Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste, Ekkis mit drei Kandidaten sowie Alternative für Deutschland mit acht Kandidaten. Insgesamt treten damit 331 Kandidaten für die Gemeinderatswahl an.
Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren?
Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat, kann trotzdem an der Wahl teilnehmen. Voraussetzung dafür ist aber, dass der- oder diejenige im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen ist. Der zuständige Wahlraum kann beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung: wahlen@friedrichshafen.de oder Telefon 07541 2032180 erfragt werden. Sicherheitshalber sollte Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitgebracht werden.
Wann, wo und wie wird ausgezählt?
Bundesweit wird das Ergebnis der Europawahl am Sonntag, 9. Juni ab 18 Uhr ermittelt – so auch in Friedrichshafen. Außerdem werden noch am Wahltag die Ortschaftsratswahlen ausgezählt. Weiter geht es dann am Montag, 10. Juni, 8 Uhr, im Rathaus und weiteren Gebäuden mit der Auszählung der Gemeinderats- und der Kreistagswahl.
Wann erfahre ich die aktuellen Wahlergebnisse?
Das vorläufige Wahlergebnis wird bei der Europawahl am Sonntag, 9. Juni gegen 20 Uhr erwartet, bei den Ortschaftsratswahlen ab 21.30 Uhr. Ergebnisse zu den Gemeinderatswahlen sind am darauffolgenden Montag gegen 16 Uhr zu erwarten. Die Ergebnisse zur Kreistagswahl sollen am späten Nachmittag vorliegen. Die Auszählung und das vorläufige Wahlergebnis der Gemeinderatswahl kann im Sitzungssaal des Rathauses ab 10 Uhr mitverfolgt werden. Bei der zweiten Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 17. Juni wird das vorläufige amtliche Wahlergebnis festgestellt. Im Anschluss wird dieses zur Prüfung an das Regierungspräsidium Tübingen geleitet. Mit dem Zusenden des Wahlprüfungsbescheides wird das Ergebnis endgültig.
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