Schonach – Schon seit zwei Jahren ist das Gebiet Höfleberg in Schonach Thema – und das auch wieder ganz aktuell. Denn am Bebauungsplan musste noch mal ordentlich gearbeitet werden. Der Gemeinderat hatte in seiner jüngsten Sitzung über die Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie über die Zustimmung zum Entwurf und den örtlichen Bauvorschriften in Bezug auf den Bebauungsplan Höfleberg zu entscheiden.
In der Sitzung vom 28. März 2023 hatte der Gemeinderat dem Bebauungsplan und den gleichzeitig aufgestellten Bauvorschriften zugestimmt. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gehört, mehrere Stellungnahmen gingen ein. Gemeinsam mit der Kommunalentwicklung KE beschloss die Verwaltung daraufhin, den Bebauungsplan nochmals grundlegend zu überarbeiten und auf den neuesten Stand zu bringen.
Expertin zugeschaltet
Helga Lambart von der Kommunalentwicklung war der Schonacher Gemeinderatssitzung per Videokonferenz zugeschaltet und erläuterte dem Gremium die wesentlichen Einsprüche und die Argumentationen seitens der Gemeinde darauf. Auch ging sie auf die wesentlichen Änderungen im neuen Bebauungsplan ein. Unter anderem ging es dabei um die Biotop-Bewässerung und die Befürchtung einiger Anwohner, dass es künftig durch Wassereintritt Schäden bei den nördlich angrenzenden Bestandsgebäuden geben könnte. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Schonach im Schadensfall in Regress genommen werden würde, sie also zur Kasse gebeten würde. Außerdem wurden in den Einsprüchen der Wohnflächenbedarf sowie die geplanten Ausgleichsmaßnahmen infrage gestellt. Das Landratsamt wies darauf hin, dass die Straßenbreite und der Wendehammer für ein dreiachsiges Müllfahrzeug ausgelegt sein müsse. Auch das Amt für Landwirtschaft äußerte sich, ebenso die Telekom, EGT, Aqua-Villa und der Landesnaturschutzbund.
Aufgrund der Stellungnahmen fanden dann umfangreiche Abstimmungen zu den erforderlichen externen Kompensationsmaßnahmen statt. Vor allem ging es darum, für die Maßnahmen im Wald eine Konzeption zu finden, welche die forstwirtschaftlichen Interessen und naturschutzfachlichen Anforderungen berücksichtigt. Diese konnten im Herbst 2024 abschließend festgelegt werden, und zwar in Form von einer Einbringung von Laubbäumen in den Standortwald mit Fichtenbestand. Auch die Inhalte des Bebauungsplanes wurden nochmals auf den Prüfstand gestellt und nach aktueller Rechtsprechung betrachtet. So wurde unter anderem auf konkrete Bezugshöhen statt auf Straßenachsen verwiesen und Einschränkungen zu regenerativen Energien gestrichen. Die Breite der Baustreifen wurde von 15 auf 14 Meter und die zulässige Dachneigung von ursprünglich 30 bis 45 Grad auf 30 bis 40 Grad reduziert.
Zudem soll auf Teilgebietsflächen das talseitige Erscheinungsbild der Gebäudehöhen auf ein städtebaulich verträgliches Maß begrenzt werden. Erreicht werden soll dies mithilfe von zusätzlich eingeführten Wandhöhen und der Reglementierung von Dachaufbauten. Und schließlich wurden die externen Kompensationsmaßnahmen ausgearbeitet und die Maßnahmen zur Abwasser- und Niederschlagswasser-Beseitigung konkretisiert. Nun ist die erneute Offenlegung des überarbeiteten Bebauungsplanes in der Zeit vom 17. Februar bis 19. März vorgesehen, der Satzungsbeschluss soll am 8. April erfolgen. Der Gemeinderat stimmte den Vorschlägen geschlossen zu. Aus den Reihen der Besucher kam die Frage, wie eine Beweissicherung bezüglich eventuellen Wassereinbruchs in die Bebauung unterhalb des neu geplanten Baugebiets vonstattengehen soll und wer im Schadensfall in Regress genommen werden kann.
Der Schonacher Bürgermeister Jörg Frey erklärte, dass man bei den Bürgerinnen und Bürgern, die Befürchtungen hegen, es könne in ihr Gebäude Wasser eintreten, gerne die Häuser in Augenschein nehmen und Bilder machen werde, sodass man später feststellen könne, ob tatsächlich aufgrund des Baugebiets Wasser eintritt. „Das dient zur Sicherheit beider Parteien“, sagte Rathauschef Frey. Wer dann in Regress genommen werde, liege am eventuell Geschädigten. Insgesamt aber sei der Bürgermeister sich sicher, dass dieser Fall nicht eintreten werde.