Ferienbeginn. Unfall auf der Autobahn. Eine Frau ist schwer verletzt. Für den Notarzt zählt jede Minute. Normalerweise braucht er zehn Minuten zum Unfallort. An diesem Tag ist das anders, weil eine kilometerlange Blechlawine den Weg versperrt. Die Rettungsgasse wurde nicht gebildet. Für die Frau kommt jede Hilfe zu spät.

Rettungskräfte bemühen sich einen in seinem Führerhaus eingeklemmten Lkw-Fahrer zu befreien.
Rettungskräfte bemühen sich einen in seinem Führerhaus eingeklemmten Lkw-Fahrer zu befreien. | Bild: Jürgen Mahnke

Dieses erfundene Szenario spielt sich häufig auf deutschlands Autobahnen ab – leider. Kreisbrandmeister der Feuerwehr Konstanz, Carsten Sorg, erlebt immer öfter, dass Rettungsgassen von Autofahrern vernachlässigt werden: „Wir kommen auf der Bundesstraße oft nicht durch. Ich glaube, viele wissen nicht, wie wichtig Rettungsgassen sind und wie man sie bildet.“ Damit Sie beim nächsten Stau nichts falsch machen, sollten Sie diese Schritte unbedingt beachten:

  • Rettungsgasse bilden: Andreas Müller vom ADAC Südbaden erklärt auf Nachfrage des SÜDKURIER, wie es richtig funktioniert: „Fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts. Dies gilt unabhängig davon wie viele Fahrstreifen vorhanden sind.“
  • Standstreifen frei lassen: Grundsätzlich sollte man – auch bei einer Rettungsgasse – den Standstreifen nicht befahren, weiß Müller. „Nur im Notfall oder nach Aufforderung der Polizei darf er befahren werden.“ Falls der Platz auf dem normalen Fahrstreifen nicht mehr ausreichen sollte, dürfen Autofahrer ausnahmsweise auf den Standstreifen ausweichen.

 

Autos und Lastwagen stehen nach einem LKW-Unfall im Stau auf der Autobahn.
Autos und Lastwagen stehen nach einem LKW-Unfall im Stau auf der Autobahn. | Bild: Julian Stratenschulte
  • Sofort ausweichen: Eine Rettungsgasse sollte nicht erst dann gebildet werden, wenn sich Einsatzfahrzeuge von hinten nähern, sondern bereits dann, wenn der Verkehr stockt. Das ist auch gesetzlich geregelt. Paragraf elf, Absatz zwei der Straßenverkehrordnung besagt: „Sobald Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“
Eine Rettungsgasse ist auf der Autobahn nach einem Unfall von den Fahrzeugen gebildet worden.
Eine Rettungsgasse ist auf der Autobahn nach einem Unfall von den Fahrzeugen gebildet worden. | Bild: Peter Steffen
  • Empfindliche Strafen: Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) startet jetzt eine Offensive, um die Relevanz der Rettungsgasse zu verdeutlichen. Künftig soll das unerlaubte Nutzen des eigentlich für die Einsatzkräfte reservierten Fahrwegs genauso verfolgt und geahndet werden, wie das Nichtbilden der Notfallspur. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro – und außerdem ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. „Wir finden es gerecht, dass jeder, der die Rettungsgasse blockiert, hart bestraft wird – denn hier geht es um Leib und Leben“, erklärte Scheuer. Die Länder müssen der Änderungsverordnung im Bundesrat zustimmen. Auch Andreas Müller vom ADAC befürwortet den Vorschlag, denn „leider ist die Wichtigkeit der Rettungsgasse noch nicht in allen Köpfen der Verkehrsteilnehmer angekommen.“