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Verbraucherschützer haben im Diesel-Skandal die bundesweit erste Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht. Stellvertretend für Zehntausende Dieselfahrer zieht der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen VW vor Gericht. „Volkswagen hat betrogen und schuldet geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern dafür Schadenersatz“, forderte Vorstand Klaus Müller am Donnerstag. Der Verband reichte seine mehr als 200 Seiten starke Klage nach eigenen Angaben noch in der Nacht per Fax beim Oberlandesgericht Braunschweig ein.

Das Instrument der Musterfeststellungsklage ist ganz neu und erst seit Donnerstag in Kraft. Verbraucherschützer können damit stellvertretend für viele Betroffene gegen Unternehmen klagen. Die Verbraucher selbst tragen dabei kein finanzielles Risiko. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will mit seiner Klage erreichen, dass Dieselfahrer, die vom Rückruf bei Volkswagen betroffen sind, für den Wertverlust ihrer Fahrzeuge entschädigt werden.

Aktuelle Informationen für Betroffene

Um auf dem Laufendem zu bleiben, können sich Betroffene online auf der Plattform www.musterfeststellungsklagen.de des vzbv anmelden, rät die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 11/2018). Ein sogenannter News-Alert informiert dann mit E-Mails über wichtige Neuigkeiten wie etwa genaue Termine und gibt weitere Informationen.

Auch Autofahrer, die bereits eine Umtauschprämie von VW erhalten haben, könnten sich anschließen, heißt es weiter. Online bieten Dienstleister auch an, die Anmeldung zu übernehmen. Dafür wird bei einem Erfolg der Klage aber eine Provision von fast 30 Prozent der gewonnenen Summe fällig. Die Experten raten deshalb zum Abwarten: Verbraucher sollten zunächst selbst versuchen, ihre Rechte anzumelden. Erst wenn das nicht klappt, sollte man über diese teure Hilfe nachdenken.

Wer kann sich der Klage anschließen?

Es geht um Schadenersatz für Besitzer von Autos mit einer manipulierten Abgaseinrichtung, konkret um Dieselfahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Motoren des Typs EA 189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter), die nach 1. November 2008 verkauft wurden.

Nach Angaben der Verbände betrifft das mehr als zwei Millionen Dieselfahrer. Bei diesen Wagen droht eine Verjährung zum Ende dieses Jahres. Auch wer das Auto verschrottet oder verkauft hat, kann sich anschließen.

Hat die Musterklage Erfolg, steht allen angemeldeten Personen Schadenersatz zu. Die Höhe der Summe müsse später allerdings im Einzelfall geklärt werden, heißt es im „Finanztest“-Bericht. Die Betroffenen könnten Geduld brauchen: Kommt es zu keinem Vergleich zwischen vzbv und VW, könnte das Verfahren durch die Instanzen gehen und unter Umständen Jahre dauern.

 

(DPA)