Sven Koukal

Nicht erst mit der neuen EU-Verordnung für Überweisungen, die ab Oktober gilt und die allen voran Betrug verhindern soll, kann es zu Auszahlungsproblemen beim Bürgergeld kommen. Die Gründe sind mitunter vielfältig, die Termine dagegen in aller Regel fix. Schließlich folgen diese Monat um Monat einem Schema: Viele zuständige Jobcenter nutzen den letzten Bankarbeitstag des Vormonats, damit die Leistung entsprechend am ersten Werktag eines Monats auf dem eigenen Konto ist. Doch was, wenn die Unterlagen und Berechtigungen passen und das Geld trotzdem nicht kommt?

Bürgergeld-Auszahlung: Wann kommt das Geld in der Regel?

Wann das Bürgergeld letztlich auf dem eigenen oder auch zulässigen anderen Konto eingeht, ist unterschiedlich. Wie die Bundesagentur für Arbeit aber betont, sei es normalerweise am ersten Werktag des neuen Monats überwiesen. Selbst wer über kein Konto verfügt, kann das Bürgergeld bekommen. Dann allerdings in bar bei der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank und unter pauschalem Abzug der entstandenen Kosten.

Wie der digitale Assistent der Agentur zusätzlich betont, müsse man bei Fragen der Pünktlichkeit und Korrektheit der Bürgergeld-Auszahlung jedoch eine andere Stelle kontaktieren: das örtliche beziehungsweise zustände Jobcenter. In der Folge sei dies „erste Anlaufstelle“, sollte es zu Problemen mit der Auszahlung kommen. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) heißt es auf Anfrage zudem: „Aus der Rechtsstellung der Jobcenter ergibt sich, dass jedes Haus selbst entscheiden kann, wie es kontaktiert werden möchte.“

Übrigens: Wie gut es aus dem Bürgergeld zurück in den Job geht, entscheidet in großen Teilen die Branche. Die Eingliederungsquoten unterscheiden sich gewaltig.

Was muss man machen, wenn das Bürgergeld nicht überwiesen wurde?

Wenn das Bürgergeld tatsächlich nicht kommen sollte, werden Empfänger auf eine Reihe von Empfehlungen hingewiesen. Ein standardisiertes Vorgehen gibt es demnach aktuell nicht. Das Jobcenter in Neustadt an der Weinstraße beispielsweise empfiehlt jedoch stets zunächst den Blick auf den Bewilligungsbescheid. Ist dieser überhaupt noch gültig oder muss er verlängert werden? Stimme alles und sei kein neuer Bescheid eingegangen, „der eine Erklärung liefert, warum das Bürgergeld nicht da ist“, solle direkt Kontakt mit dem Jobcenter aufgenommen werden. In diesem Fall per Postfachnachricht, persönlich vor Ort oder per Telefon.

Auf diese Möglichkeit macht auch das BMAS aufmerksam: „Üblicherweise werden Bescheide mit Kontaktmöglichkeiten verschickt. Insofern können Leistungsberechtigte, die annehmen, dass ihnen zustehende Leistungen nicht eingegangen sind, diese Kontaktmöglichkeiten nutzen.“

Der Chatbot der Bundesagentur für Arbeit weist zudem darauf hin, dass man gleichzeitig auch bei der Bank nachfragen sollte, um eventuelle interne Schwierigkeiten in Erfahrung zu bringen.

Übrigens: Unter bestimmten Voraussetzungen ist es dem Jobcenter möglich, Essensgutscheine statt Bürgergeld auszuzahlen.