Die Schweiz drückt aufs Tempo. In einem nach Ostern eröffneten Impfzentrum auf dem Zürcher Messegelände sollen bis zu 4000 Dosen täglich verimpft werden. Weitere solcher Zentren sollen zeitnah in anderen Kantonen eröffnen, unter anderem auch dem Thurgau und St. Gallen. Ziel der Regierung bleibt es, bis zum Sommer alle Impfwilligen versorgt zu haben.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat bestätigt, dazu zwischen April und Ende Juli 8,1 Millionen Impfdosen der Hersteller Biontech/Pfizer und Moderna zu erhalten – Astrazeneca ist in der Schweiz derzeit noch nicht zugelassen.

Impft die Schweiz denn schneller als Deutschland?

Bislang nicht wirklich. Ähnlich wie in Deutschland läuft auch die Kampagne auch bei unseren Nachbarn schleppend: 11,5 Prozent der rund 8,5 Millionen Eidgenossen erhielten mindestens eine Impfung, also etwas weniger als hierzulande (13,8 Prozent). Vollständig geimpft sind in der Schweiz dagegen bereits sieben Prozent der Bevölkerung, in Deutschland sind es 5,7. (Stand jeweils: 8. April).

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Können sich deutsche Grenzgänger in der Schweiz impfen lassen und wer zahlt das?

Ja, wenn sie die sogenannte obligatorische Krankenversicherung, also die medizinische Grundversorgung, abgeschlossen haben. Das teilt das BAG mit. Sie werden dann behandelt wie Schweizer Bürger. Das heißt auch, dass die Krankenversicherung, der Bund und der jeweilige Kanton die Kosten übernehmen.

Was, wenn ich in Deutschland krankenversichert bin?

Auch dann besteht laut BAG die Möglichkeit zur Impfung in der Schweiz. Sofern Sie „durch ihre Arbeit einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind“. Gemeint sind unter anderem Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt sowie Betreuungspersonal in Pflege- und Altersheimen. Auch für diese Grenzgänger bleibt die Impfung in der Schweiz kostenlos, der Bund übernimmt dann die Kosten allein.

Und wenn ich nicht zu einer dieser Personengruppen gehöre?

Auch dann können Sie sich in der Schweiz impfen lässt. Allerdings empfiehl das BAG, stattdessen auf einen Termin am Wohnsitz in Deutschland zu buchen. Sollten Sie dennoch die Schweiz vorziehen und nicht zu den besonders gefährdeten Arbeitnehmern gehören, muss die deutsche Krankenversicherung für die Kosten aufkommen – oder eben Sie selbst.

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Kann ich es als Deutscher auch einfach so mit einem Impftermin in der Schweiz versuchen?

Sofern Sie in der Schweiz wohnen schon. Erfolglos blieben die Bemühungen, wenn sich Ihr Wohnsitz in Deutschland befindet. Nicht nur, weil freie Termine in der Schweiz jetzt, Anfang April, ähnlich rar sind. Sondern weil das BAG darüber hinaus klar mitteilt: „Solange nicht genügend Impfdosen für die ganze Schweizer Bevölkerung vorhanden sind, ist die Covid-19-Impfung Personen mit Wohnsitz in der Schweiz vorbehalten.“

Im großen Impfzentrum auf dem Zürcher Messezentrum, das am 6. April eröffnet wurde, sollen bis zu 4000 Impfdosen täglich verimpft ...
Im großen Impfzentrum auf dem Zürcher Messezentrum, das am 6. April eröffnet wurde, sollen bis zu 4000 Impfdosen täglich verimpft werden. Weitere solcher Massen-Testzentren in anderen Kantonen öffnen demnächst. Bis Juli will die Schweiz alle Impfwilligen versorgt haben. | Bild: Alexandra Wey

Wie es zu einem späteren Zeitpunkt aussieht, etwa wenn die einheimische Bevölkerung dank der neuen Testzentren rasch durchgeimpft wäre, ist laut BAG „noch nicht geregelt“. Die Gesundheitsbehörden aus der Schweiz, Deutschland, Frankreich, Belgien und Luxemburg befänden sich in regelmäßigen Gesprächen zur jeweiligen Impfstrategie und deren praktische Umsetzung, hieß es bereits im Januar.

Gibt es noch einen Haken?

Unter Umständen schon. Denn wer sich impfen lassen darf, bestimmen die Kantone und nicht der Bund, wie das BAG mitteilt. Die einheitliche Impfstrategie ist lediglich eine Empfehlung, solange nicht für alle Einwohner ausreichend Impfdosen zur Verfügung stehen. National wird laut BAG lediglich die Kostenvergütung rechtlich geregelt. Auch wenn es unwahrscheinlich erscheint, könnten sich die Kantone also der Bundes-Empfehlung widersetzen.

Welche Regeln gelten andersherum für Auslandschweizer?

Hier unterscheidet die Schweiz erneut beim Ort der Krankenversicherung. Sofern Schweizer Staatsbürger in ihrem Heimatland grundversichert sind, können Sie sich auch dort impfen lassen. Die Anmeldung erfolgt über die Kantone. Auslandschweizer ohne Krankenversicherung in der Heimat, „sollen die Impfung am Wohnsitz im Ausland gemäß den dort geltenden Regelungen vornehmen“, so das BAG.

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