Die CDU-Gemeinderatsfraktion will die Klarstellungssatzungen für die Ettenkircher Ortsteile Krehenberg, Wannenhäusern, Lempfriedsweiler, Appenweiler, Furatweiler, Lindenholz und Habratsweiler wieder aufheben. Ein entsprechender Antrag soll bis zur übernächsten Gemeinderatssitzung auf die Tagesordnung. Die Satzungen waren im Oktober 2016 vom Gemeinderat auf Vorschlag der Stadtverwaltung einstimmig beschlossenen worden. Nach Ansicht der CDU-Fraktion ist diese Art der Abgrenzung von Innen- und Außenbereich bei Bauvorhaben in den Weilern aber gescheitert und behindert die Schaffung von Wohnraum in Friedrichshafen.
Möglichkeit für "baufreundlichere Einzelfallentscheidungen"
„Der Wegfall der selbstbindenden Abgrenzungslinien versetzt die Verwaltung in die Lage, baufreundlichere Einzelfallentscheidungen zu treffen", erklärt Stadtrat Franz Bernhard aus Ettenkirch. "So könnten bis zu 30 Ein- oder Zweifamilienhäuser geschaffen werden." Hintergrund ist die Beurteilung von Bauvorhaben nach den Paragrafen 35 (Bauen im Außenbereich) oder 34 (Bauen im Innenbereich) des Baugesetzbuchs. Durch die Klarstellungssatzungen wurden in den Teilorten vor zwei Jahren Linien festgesetzt, wo Innen- und wo Außenbereich sind. Zuvor durfte eigentlich nur nach den Vorschriften aus Paragraf 35 des Baugesetzbuchs mit einer entsprechenden Privilegierung, meist Landwirtschaft, gebaut werden. Dies gilt auch für andere Weiler in Friedrichshafen.
Mit Satzungen sollte rechtliche Unsicherheit ausgeräumt werden
Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ordnete damals aber schon relativ kleine Siedlungen dem Innenbereich zu und schon damals mussten zwei Vorhaben in den Weilern dann nach Paragraf 34 neu genehmigt werden. Die Stadtverwaltung wollte mit den Klarstellungssatzungen, ein „nicht gewünschtes Ausbreiten der baulichen Aktivitäten in die erhaltenswerten Freiräume verhindern“, also Innenverdichtung vor Außenbebauung, und eine rechtliche Unsicherheit beseitigen.
CDU-Fraktion: Manche Baulücke ist Außenbereich zugeordnet
Die CDU-Fraktion ist inzwischen vor dem Hintergrund noch weiter gehender aktueller Rechtsprechung zum Thema Innenbereich der Ansicht, dass die Linienführungen der Satzungen zu restriktiv seien. So seien manche Baulücken dem Außenbereich zugeordnet und ohne Not würden baufreundliche Einzelfallbeurteilungen verhindert. Inzwischen mussten laut Bernhard mindestens zwei weitere Bauvorhaben deshalb neu genehmigt werden. Zudem können für manche Eigentümer zusätzliche Kosten für Abwasser und Entwässerung entstehen, weil die Satzungen eine Beitragspflicht zu Erschließungskosten auslösen können, erklärt Bernhard. Dies sei, so Stadtrat Norbert Fröhlich, eine kleine Verschiebung der Gewichtung bei der CDU-Fraktion in Richtung Schaffung von Wohnraum – wohlgemerkt in bestehenden, erschlossenen Weilern. Der Vermeidung von Splittersiedlungen sei durch das Baugesetzbuch Rechnung getragen, so Bernhard.