Hagnau – Die Hebesätze für die Grundsteuer in Hagnau stehen fest: Der Gemeinderat legte den Hebesatz der Grundsteuer A für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 360 Prozent, den der Grundsteuer B für Wohngrundstücke auf 135 Prozent fest. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 360 Prozent. Die neue Grundsteuer wird ab 1. Januar 2025 erhoben. Zuletzt waren die Hebesätze im Jahr 2022 angepasst worden.
Der Auftrag für die Neuberechnung der Realsteuern bestand darin, dass deren Einnahmen für die Gemeinde genauso hoch bleiben wie im Vorjahr. Diese liegen in Hagnau aktuell bei rund 365.000 Euro. Um dieses Ziel wieder zu erreichen, hat das Finanzministerium den Gemeinden aufgrund seiner Vorberechnungen eine kleine Bandbreite zugestanden. Für Hagnau lag diese bei der Bemessung der Grundsteuer B zwischen 115 und 127 Prozent, womit ein Hebesatz in Höhe von 135 Prozent deutlich den Vorschlag aus dem Transparenzregister für eine aufkommensneutrale Steuerreform übersteigt.
Möglichkeit zum Einspruch
„Wir haben den Großteil, jedoch noch nicht alle Messbescheide erhalten“, informierte Kämmerin Heike Sonntag den Rat in der jüngsten Sitzung. „Diese werden mit dem Hebesatz, den die Gemeinde festlegt, multipliziert, was den Grundsteuerbetrag ergibt, der jedem Einzelnen in Rechnung gestellt wird.“ Im neuen Grundsteuermodell spielen Bauten auf dem Grundstück keine Rolle mehr, lediglich die Grundstücksfläche sowie der Bodenrichtwert sind maßgebend. Bei Grundstücken, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden, fällt weniger Grundsteuer an. Für den Fall, dass Grundstücksbesitzer mit dem Bodenrichtwert nicht einverstanden sind, besteht die Möglichkeit, Einzelgutachten in Auftrag zu geben, was in der Regel Korrekturen nach unten bewirkt. „Es wird zu Messbetragskorrekturen kommen“, ist sich Sonntag sicher, „daher können wir zum jetzigen Zeitpunkt den Hebesatz nicht definitiv festlegen. Gerade in Mischbereichen – sprich Teilbebauung mit landwirtschaftlicher Nutzfläche – wird das Finanzamt nachkorrigieren. Die einzigen Maßnahmen, die zu einer höheren Grundsteuer führen werden, sind Erschließungsgebiete.“
Da ausschließlich die Bodenrichtwerte maßgeblich sind, führt demzufolge eine Bebauung mit einem hochwertigen Neubau zu keiner höheren Grundsteuerbelastung für den Steuerpflichtigen, andererseits führt jedoch auch ein älteres Gebäude nicht zu einer geringeren Grundsteuerbelastung. Nach der vorliegenden Datenlage werden 52 Prozent der Objekte mehr belastet sein, 48 Prozent werden weniger zahlen müssen. Die Einnahmen fließen ausschließlich der Gemeinde zu. Viele kommunale Aufgaben wie die Sanierung von Straßen, Spielplätzen und des Kindergartens können nur mithilfe der Grundsteuer vor Ort umgesetzt werden. Die Änderung auf einen Hebesatz von 135 Prozent habe in ihrer Gesamtheit einen stabilisierenden Einfluss auf den Gemeindehaushalt.
Die Anhebung des Satzes wurde im Rat kontrovers diskutiert. „Warum gehen wir mit 135 Prozent höher als die im Transparenzregister des Finanzministeriums empfohlenen 127 Prozent? Das wird man uns um die Ohren hauen“, gab Ratsmitglied Mathias Urnauer zu bedenken, „ich würde mich gerne in dem vom Ministerium vorgeschlagenen Bereich bewegen.“ Bürgermeister-Stellvertreter Thilo Brändle hielt dagegen: „Das Geld brauchen wir als Gemeinde für die Ausgaben, die wir bestreiten müssen. Wir geben es ja nicht für uns, sondern für die Allgemeinheit aus.“ Dem stimmte Urs Bröcker zu: „Die Ausgaben sind da und die Gemeinde muss handlungsfähig bleiben, wobei die Grundsteuer die größte Einnahmequelle ist.“ Bürgermeister Volker Frede argumentierte: „Wir nehmen mit dem neuen Hebesatz nicht mehr ein als in den vergangenen Jahren, es verteilt sich nur anders.“
Eine möglichst für alle gerechte, im Gemeindehaushalt aber auch finanziell tragbare Lösung zu finden, erwies sich als anspruchsvolle Aufgabe. Zumal man mit vielen Unbekannten und Variablen rechnen muss, wie etwa der ungewissen Zahl an Einsprüchen. Mit vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen sprach sich das Gremium für die neue Satzung aus.