Bei aller Freude ist bei den Salem Open Airs auch Geduld gefragt. Bei An- und Abreise mit dem Auto kommt es zu Wartezeiten. Laut Polizeioberkommissar Simon Göppert gibt es bei „planbaren Events (...) eine verkehrsrechtliche Anordnung der Ortspolizeibehörde, in der beispielsweise geregelt ist, wie der Verkehr während der Veranstaltungen geleitet wird und wo die Besucher parken können“.

Sabine Stark von der Stabstelle des Bürgermeisters teilt auf Nachfrage mit: „Um den Kreisverkehr in Stefansfeld zu entlasten, wo vor den Open-Air-Konzerten regelmäßig Rückstau entsteht, empfehlen wir, für die Anfahrt zu den Parkplätzen in der Schlossseeallee Stefansfeld zu umfahren und aus Richtung Neufrach oder Mimmenhausen anzufahren.“ Von der Schlossseeallee sind es etwa 20 Minuten zu Fuß auf ebener Strecke bis zum Konzertgelände.

Verwaltung bittet: Nicht wild parken

Im Ortsteil Stefansfeld selbst stehen – außer den Flächen ums Schloss – keine Parkplätze zur Verfügung. Stark: „Wir bitten dringend darum, die ausgeschilderten Parkplätze zu nutzen und keine Ausfahrten und private Flächen zuzuparken.“ In den vergangenen Jahren sei das Parkleitsystem so weit optimiert worden, dass es kaum mehr Verbesserungsmöglichkeiten gebe. „Entscheidend ist, dass die Konzert-Besucher die ausgeschilderten Parkplätze nutzen und nicht wild parken.“

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Polizeipressesprecher Göppert: „Einweiser koordinieren das Verkehrsaufkommen vor Ort. Der Polizeivollzugsdienst muss nur in außergewöhnlichen Umständen eingreifen.“ Zuletzt halfen Beamte des Polizeipostens Salem nach dem Salem Open Air mit Sting aus. Göppert schreibt: „Dass es bei solchen Events bei der An- und Abreise zu Verzögerungen kommt, ist nichts Außergewöhnliches. Für diese Massen ist das dortige Straßennetz nicht ausgelegt.“

Sabine Stark rät: „Die Besucher sollten rechtzeitig anreisen, auch wenn sie Platzkarten haben. Die Parkplätze beim Schloss sind meist recht schnell belegt und es müssen dann weitere Fußwege in Kauf genommen werden.“ Göppert fügt hinzu: „Vor Ort sollte man den Anweisungen der Einweiser Folge leisten, der Beschilderung folgen und nicht auf die Verkehrsführung des eigenen Navigationsgeräts beharren.“