Hunde gehören nicht auf öffentliche Veranstaltungen – es sei denn, es handelt sich um eine Hundeschau, wo sie selbst im Mittelpunkt stehen. Auf einer Landesgartenschau sorgen sie im Zweifelsfall nur für Konflikte. Die kann man umgehen. Hunde setzen Duftmarken, verrichten ihr Geschäft oder kommen sich möglicherweise mit einem Artgenossen ins Gehege. Das ist alles zu vermeiden, wenn Hunde erst gar nicht auf einer öffentlichen Veranstaltung mit vielen Gästen erscheinen (es sei denn, es handelt sich um Führhunde). Wobei es – um richtig verstanden zu werden – nicht um die Hunde geht, sondern ihre Besitzer.

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Wie in allem gibt es vorbildliche Hundehalter und Menschen, die sich ihrer Verantwortung als Hundehalter nicht bewusst sind. Sie sind es, die für ein entsprechendes Verbot sorgen. Wer will es den Machern der Landesgartenschau und den Besuchern denn ernsthaft zumuten, hinter unverantwortlichen Haltern und deren Hunden hinterher zu räumen? Wer möchte weinende, weil zu Tode erschrockene Kinder beruhigen, weil ein Hund einen anderen anfährt? Zu guter Letzt: Auch für die Tiere ist es besser, diesen Veranstaltungen fern zu bleiben. Was sollten sie an dem Lärm und den vielen Menschen einer Gartenschau oder dortiger Attraktionen interessant finden? Auch für die Hunde bedeuten diese Veranstaltungen nämlich vor allem eines – Stress.