Peter Umstetter

Zurzeit tauchen wieder vermehrt Bettler in Bad Säckingen auf. In Waldshut und Laufenburg ist es laut Polizei dagegen etwas ruhiger geworden. Häufiger sind bettelnde Personen derzeit auf dem Brennet-Areal anzutreffen, wo vor Kurzem auch eine Personenkontrolle stattfand. Laut Polizeisprecher Mathias Albicker kommen die Bettler vorwiegend aus dem EU-Land Rumänien und können deshalb nicht einfach des Landes verweisen werden. Allerdings führten der Kontrolldruck und die Präsenz der Polizei laut Albicker dazu, dass sie ihren Tätigkeitsbereich wechseln und in andere Regionen verlagern.

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Zur Wahrheit gehört aber auch, dass viele Passanten bettelnde Menschen nicht gleich als Störung sehen, sondern Mitleid empfinden und ihnen etwas geben. Die grundsätzlich positiv zu bewertende Hilfsbereitschaft der Bevölkerung zeigt jedoch auch eine andere Seite. Denn dort, wo sich Betteln rentiert, wird vermehrt gebettelt. Das weiß auch die Polizei. Albicker weist deshalb darauf hin, dass die Bettelei in aller Regel einen betrügerischen Hintergrund hat und rät, nichts zu geben, die Personen auf Distanz zu halten und die Polizei zu benachrichtigen.

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Es handelt sich laut Polizei meist um Familienklans, die arbeitsteilig und organisiert vorgehen. Es waren aber auch schon organisierte Banden unterwegs, die Menschen zum Betteln auf die Straße schicken und sie unter unwürdigen Bedingungen hausen lassen. Oftmals übernachten diese Menschen in provisorischen Nachtlagern im Freien, in öffentlichen Einrichtungen oder leerstehenden Gebäuden. Die damit einhergehenden Müll- und Hygieneprobleme schaffen zusätzliche Herausforderungen für Städte und Gemeinden. Ein solches Lager wurde vor Kurzem am Waldbad Bad Säckingen entdeckt, wie Albicker bestätigte. Die Stadt erteilte einen Platzverweis.

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Die Menschen hätten keinen festen Wohnsitz und lebten in Zelten, daher sei für die Kinder das Jugendamt nicht zuständig. Die Bettelnden sitzen meist schweigend da. Denn sie wissen, dass aktives Betteln verboten ist. Die Polizei kann in dem Fall zwar kontrollieren, aber erst eingreifen, wenn zum Beispiel ein Supermarktleiter ein Hausverbot gegen die Bettler erteilt.

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Der Leiter der Aldi-Filiale, Florian Wendt, zuckt mit den Achseln: „Spätestens nach der dritten Ermahnung, das Hausverbot zu beachten, folgt eine Anzeige und die wird von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt“, sagt er. Zudem sei eigentlich der Grundstückseigentümer, also die Schmidt‘s-Märkte, für das Problem zuständig, erklärt der Aldi-Marktleiter.

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„Es würde genügen, wenn jemand mit einer Sicherheitsweste mehrmals über den Parkplatz läuft“, lautet Wendts Vorschlag. In Laufenburg sei auch Wachpersonal da. Und das zeige Erfolg. Vonseiten der Verwaltung der Schmidt‘s-Märkte war keine Stellungnahme zu bekommen.

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Dass solche Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, dementierte Florian Schumann, Sprecher der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen. „Im Landkreis Waldshut kümmert man sich auch um die kleinen Straftaten“, hier werde nichts einfach fallen gelassen. Zu beachten sei jedoch, dass Kinder erst ab 14 Jahren strafmündig werden. Wenn sich jedoch ein Erwachsener über ein Hausverbot hinwegsetze, dann mache er sich des Hausfriedensbruchs strafbar.