Dies teilte das Regierungspräsidium Freiburg am Dienstag mit. Der Wunsch nach einer generellen Genehmigung für Holztransporte im Winter stehe im Widerspruch zu den vertraglichen Vereinbarungen, die die Behörde vor einem knappen Jahr mit den Bahnbetrieben getroffen habe, heißt es in der Mitteilung.
Hintergrund ist, dass in den Tunneln zwischen den Bahnhöfen Fützen und Weizen streng geschützte Fledermausarten wie die Mopsfledermaus überwintern.
Ende 2018 wurde auf einem Teil der Strecke im Winterbetrieb eine genau geregelte Anzahl von Fahrten der Sauschwänzlebahn unter Auflagen zugelassen. Der Vertrag sollte die damals bestehende Rechtsunsicherheit beseitigen. „Die Interessen am Betrieb der Museumsbahn und am Artenschutz in Einklang zu bringen, war eine große Herausforderung, so Heike Spannagel, Pressesprecherin des Regierungspräsidiums. Die im Rahmen des Interessenausgleichs gefundenen Regelungen sollten jetzt auch eingehalten werden“, heißt es von der Behörde.
Ausnahmen könnten nur im Einzelfall nach Untersuchung der Tunnel und nur für einen kurzen Zeitraum gemacht werden.