Als die Behörden im Herbst 2013 ein Winterfahrverbot für die Blumberger Sauschwänzlebahn verhängten wegen artgeschützter Mopsfledermäuse in einigen Tunneln, begann ein Streit. Die Verantwortlichen in Blumberg wollten nicht einsehen, dass sie wegen der Mopsfledermäuse im Winter gar nicht fahren durften. Schließlich hatten sie das etwa für Reparaturarbeiten lange so gehandhabt ohne irgendeine Beanstandung.
Die Behörden mussten nachbessern. Zuständig, so der VGH Mannheim, sei das Regierungspräsidium Freiburg als Planfeststellungsbehörde. Für den jetzigen Kompromiss wurde der Planfeststellungsbeschluss von 1978 geändert, eine völlig neue Rechtssituation. Für die Bahnbetriebe Blumberg hat sich der Kampf gelohnt.