Praktisch eingezwängt zwischen zwei Hauptverkehrsadern, der Bundesstraße 33 (B33) und der Landesstraße 181 (L181), sind in Mönchweiler viele Einwohner einem ständigen Verkehrslärm ausgesetzt. Die Gemeinde arbeitet derzeit an der Fortschreibung ihres Lärmaktionsplans. Die Folge: So könnte Tempo 50 auf der Bundesstraße und Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt durchgesetzt werden.
Neue Rechtslage dient als Hebel
Bislang war man in Mönchweiler relativ machtlos, was die Umsetzung von Forderungen aus dem Lärmaktionsplan betrifft. Bund und Land als Verantwortliche für die beiden verursachenden Straßen stellten überörtliche Belange über die Forderungen aus Mönchweiler. Das hat sich geändert.
In Folge eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs gibt es nun aber einen sogenannten Kooperationserlass des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, der die Bindung an rechtsfehlerfrei aufgestellte Lärmaktionspläne klarstellt. Wenn nun also die Gemeinde Mönchweiler ihren Lärmaktionsplan korrekt aufgestellt hat und in diesem Verfahren zum Ergebnis kommt, dass entsprechende Maßnahmen zur „Abwendung einer Gefahr durch Lärm“ notwendig sind, müssen Bund und Land diese Maßnahmen auch umsetzen.

Die Gemeinde Mönchweiler hat das Büro Rapp Trans mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans beauftragt. Dessen Mitarbeiter Wolfgang Wahl und Jacomo Helbig stellten die Ergebnisse der neuen Lärmkartierung und der Wirkungsanalyse am Donnerstag dem Gemeinderat vor.
Mehr als 15.000 Fahrzeuge am Tag
Für die B33 ergibt eine automatische Verkehrszählung 15.751 Autos und 1195 Lastwagen, die durchschnittlich täglich den Bereich der Gemeinde Mönchweiler durchfahren. Die L181 wird entsprechend einer Verkehrszählung des Landratsamtes im Bereich Hindenburgstraße von täglich 8922 Autos und 249 Lastwagen, im weiteren Bereich der Königsfelder Straße von 7527 Autos und 210 Lastwagen genutzt. Weil die Zahl der Fahrzeuge in der Königsfelder Straße unter 8200 pro Tag liegt und dieser Bereich eine sogenannte „freiwillige Kartierungsstrecke ist“, liegt die Umsetzung beschlossener Maßnahmen einzig für diesen verhältnismäßig kleinen Bereich im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde.
Die Lärmbelastung der Anwohner ist laut Berechnungen erheblich. Im gesamten Bereich der B33 ist demnach vor allem die erste Baureihe von der Überschreitung der Lärmwerte betroffen. In diesem Bereich leben rund 100 Menschen. Die Berechnung geht für diese Bauten von einer Lärmbelastung mit einem Schalldruckpegel von 73 Dezibel bei Tag und von 66 Dezibel bei Nacht aus. Eine deutliche Überschreitung des zulässigen Grenzwerts.
In der Hindenburgstraße sind über 300 Anwohner von der Überschreitung betroffen. Die Berechnungen ergeben für diesen Bereich einen Schalldruckpegel von 68 Dezibel bei Tag und von 61 Dezibel bei Nacht.
25 Sekunden mehr auf der B33
Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Stundenkilometer würde im Bereich der L181 sowohl tags als auch insbesondere nachts die Zahl der betroffenen Anwohner ganz erheblich senken. Der Fahrzeitverlust würde in der Ortsdurchfahrt höchstens 58 Sekunden betragen und sei damit verhältnismäßig.
Tempo 50 im Bereich der B33 würde die Zahl der erheblich von der Lärmbelastung Betroffenen ebenfalls erheblich reduzieren. Der Fahrzeitverlust betrage lediglich 25 Sekunden. Eine Lärmschutzwand, deren Ausführung und Höhe später festgelegt wird, würde für noch mehr Menschen die Lärmbelastung erheblich senken. Ein Problem ist allerdings, dass die ganz erheblich betroffenen, unmittelbar an der Straße stehenden Häuser durch eine solche Wand nicht geschützt werden könnten, weil sie ihre Zufahrt unmittelbar auf die B33 haben.
Geschwindigkeitsreduzierung sofort, Lärmschutzwand später
Die Reduzierungen der Geschwindigkeiten auf der B33 und der L181 solle als Sofortmaßnahme umgesetzt werden, der Bau der Lärmschutzwand sei ein mittelfristiges Ziel. Wenn sie errichtet ist, müsste erneut geprüft werden, ob Tempo 50 weiterhin nötig ist.
Ergänzend soll bei späterer Erneuerung von Fahrbahnbelägen sowohl auf der B33 als auch auf der L181 ein „lärmoptimierter Belag“ verwendet werden. Es sollen digitale Geschwindigkeitsanzeigen zum Einsatz kommen und auch insbesondere im Bereich der Bebauung an der B33 eine stationäre Blitzanlage errichtet werden.

Nachdem der Gemeinderat jetzt die Offenlage des Lärmaktionsplans beschlossen hat, erfolgt im nächsten Schritt die Durchführung des Beteiligungsverfahrens, das wird etwa vier Wochen in Anspruch nehmen.