Schönwald – Deutschland oder auch nur Baden-Württemberg ohne Ehrenamt – nicht daran zu denken. Ehrenamt kann aber auch durch kleine Entschädigungen attraktiver gemacht werden. Doch wie wird entschädigt? Dies wird in den Gemeinden durch Satzungen geregelt. Und genau diese Satzung stand im Gemeinderat Schönwald nach rund 23 Jahren wieder einmal zu Debatte.
Bestehen bleiben sollen die Durchschnittssätze für Tätigkeiten, die bis zu zwei (zehn Euro) und zwischen zwei und vier Stunden (20 Euro) dauern. Für Tätigkeiten von vier bis sechs Stunden soll die Entschädigung von 25 auf 30 und von mehr als sechs Stunden von 31 auf 40 Euro angehoben werden.
Ebenfalls angepasst werden sollen die Aufwandsentschädigungen für Gemeinderatsmitglieder: Hier wurde bis dato je Monat ein Grundbetrag von 15,50 Euro bezahlt, der soll künftig 20 Euro betragen, das sogenannte Sitzungsgeld soll pro Sitzung von 20,50 auf 25 Euro ansteigen. Die Aufwandsentschädigung für Bürgermeister-Stellvertreter soll ebenfalls steigen – auf 20 Euro je Monat Grundbetrag für den ersten Stellvertreter – und bei Inanspruchnahme je Tag mit 60 Euro für jeden Vertreter. Fahrtkostenerstattung gebe es für Dienstverrichtungen außerhalb der Gemeinde im Rahmen des Landesreisekostengesetzes. Die neuen Sätze sollen zum 15. Juli in Kraft treten – rechtzeitig zur konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderats. Zudem orientieren sie sich in der Höhe auch an den Sätzen umliegender Gemeinden.
Natürlich mache man Ehrenamt und Gemeinderat nicht des Geldes wegen, betonte Adalbert Oehler (CDU). Dabei sehe er auch die nach so langer Zeit dringend erforderliche Erhöhung, die nicht mehr als Recht sei. Diese Erhöhung muss der noch amtierende Gemeinderat für seine Nachfolger auf den Weg bringen“, erklärte er. SPD-Sprecher Hans-Peter Schwer zeigte auf, dass dies auch nichts mit Selbstbedienungsmentalität zu tun habe, wie das bei Diätenerhöhungen den Anschein haben mag. Das Gremium beschloss die Erhöhung zum 15. Juli einstimmig.