Deborah Dillmann

Bis zu 990 Euro pro Monat – so hoch ist das Pflegegeld für Menschen, die mindestens Pflegegrad 2 haben und zu Hause von Verwandten, Freunden oder anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt werden, erklärt das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Diese Voraussetzungen für einen Anspruch auf Pflegegeld erfüllen der aktuellen Pflegestatistik zufolge mindestens 54,5 Prozent der knapp 5,7 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland. Sie werden nämlich zu Hause allein durch Angehörige gepflegt.

Dabei ist die Leistung an keinen bestimmten Zweck gebunden. Pflegebedürftige können selbst entscheiden, was sie mit dem Geld machen. In der Regel wird das Pflegegeld jeden Monat nach einem bestimmten Muster überwiesen. Wann ist das Geld im Juli 2025 auf dem Konto?

Achtung: Auch wenn Angehörige die Pflege zu Hause zusammen mit einem ambulanten Pflegedienst übernehmen, besteht Anspruch auf Pflegegeld. Die Leistung wird dann allerdings nach § 38 SGB XI nur anteilig ausgezahlt. Die Höhe orientiert sich an der Ausschöpfung der Pflegesachleistung, gesprochen wird dann von der Kombinationsleistung. Wichtig ist aber: In Kombination wird das Pflegegeld erst deutlich später ausgezahlt als sonst und folgt damit einem anderen Rhythmus.

Pflegegeld 2025: Wie hoch ist die Leistung?

Wie hoch das Pflegegeld ist, hängt laut dem BMG vom Pflegegrad ab. Je höher dieser ist, desto mehr Geld steht Pflegebedürftigen zu. Zuletzt wurde das Pflegegeld zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. So hoch ist die Leistung jetzt: 

  • Pflegegrad 1: kein Anspruch

  • Pflegegrad 2: 347 Euro

  • Pflegegrad 3: 599 Euro

  • Pflegegrad 4: 800 Euro

  • Pflegegrad 5: 990 Euro

Pflegegeld kann nicht rückwirkend beantragt werden, sondern wird ab dem Tag des Antrags gezahlt. Bei der Berechnung der Leistung kann es daher im ersten Monat zu Abweichungen in der Leistungshöhe kommen. Die erste Auszahlung findet dann frühestens im Monat nach der Antragstellung statt. Der Betrag für den Antragsmonat und den Folgemonat wird dann gemeinsam überwiesen.

Übrigens: Wer Pflegegeld bekommt, muss laut dem BMG auch regelmäßige Pflegeberatungen nutzen, die die Qualität der Pflege sichern sollen. Wer sich nicht daran hält, könnte sich bei der nächsten Auszahlung beim Blick aufs Konto wundern, denn das Pflegegeld kann gekürzt oder ganz gestrichen werden.

Pflegegeld im Juli 2025: Wann ist die Auszahlung?

Die Auszahlung des Pflegegeldes folgt bestimmten Mustern. Laut dem Pflegeportal pflege.de überweist die Pflegekasse das Geld in der Regel am ersten Werktag des Monats für diesen Monat. Dabei gelten alle Tage von Montag bis Samstag als Werktage. Nicht unter den Begriff fallen demnach Sonntage sowie gesetzliche Feiertage.

Das Pflegegeld für Juli 2025 wird also spätestens Anfang Juli überwiesen. Da der Erste des Monats in diesem Jahr auf einen Dienstag fällt und es sich nicht um einen Feiertag handelt, kommt es auch nicht zu Abweichungen. Das Pflegegeld für Juli wird also spätestens am Dienstag, 1. Juli 2025, ausgezahlt. Diese Regelung ist allerdings nicht in Stein gemeißelt. Der genaue Tag der Auszahlung kann von Pflegekasse zu Pflegekasse variieren. Oft ist das Geld schon früher verfügbar.

Übrigens: Wer privat kranken- und damit auch pflegeversichert ist, muss sich bei der Pflegegeld-Auszahlung laut pflege.de etwas länger gedulden. Private Pflege-Pflichtversicherungen würden die Leistung nämlich erst zu Beginn des Folgemonats auszahlen.