Wohnen wird in Deutschland vielerorts teurer, gerade in Ballungsräumen. Daher können sich einige Menschen ihre Miete beziehungsweise den Kredit für die eigene Immobilie kaum noch leisten. Wenn das Einkommen nicht ausreicht, kann Wohngeld helfen – ein staatlicher Zuschuss, der laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unter bestimmten Voraussetzungen in der zuständigen Wohngeldbehörde beantragt werden kann.
Während diese Unterstützung vielen Menschen die finanziellen Sorgen erleichtert, kann es auch einige Nachteile geben, die man berücksichtigen sollte, wenn man einen Antrag auf Wohngeld in Betracht zieht.
Wohngeld: Was sind die Nachteile? – Unwissenheit und Komplexität
Zunächst gibt es Wohngeld nicht automatisch, sondern es muss aktiv beantragt werden – und dazu muss man erst einmal wissen, ob man die Voraussetzungen dafür erfüllt. Zum 1. Januar 2025 gab es eine Erhöhung um durchschnittlich 15 Prozent beziehungsweise 30 Euro pro Monat. Wie die Verbraucherzentrale berichtet, gibt es Schätzungen, dass Hunderttausende Menschen längst Wohngeld erhalten könnten, es aber bisher nicht beantragt haben.
Im Gegensatz zu anderen staatlichen Leistungen, wie etwa Bürgergeld, ist Wohngeld als Zuschuss für Haushalte oberhalb des Existenzminimums gedacht und nicht als Sozialleistung, die ein Einkommen ersetzt oder Kosten deckt, wie das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr schreibt.
Voraussetzungen sind daher neben einem Mindesteinkommen auch Einkommensgrenzen nach oben, die sich an der Haushaltsgröße sowie der Mietstufe des Wohnorts orientieren, wie der Familienratgeber der Aktion Mensch informiert. Alle diese Punkte sind nicht pauschal festgelegt, sondern müssen bei jedem Antragsteller individuell berechnet werden. Das macht eine Beantwortung der Frage, ob man Anspruch auf Wohngeld hat, sehr schwer. Für eine erste Einschätzung kann der Online-Rechner des BMWSB zurate gezogen werden.
Wohngeld-Antrag: Bürokratie und Nachweise
Manche Menschen scheuen vielleicht auch den bürokratischen Aufwand für einen Wohngeldantrag. Wie die Verbraucherzentrale und das Portal verwaltung.bund.de schreiben, müssen in der Regel diverse Unterlagen eingereicht werden:
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Ausgefüllter Antrag auf Miet- oder Lastenzuschuss
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Kopie von Personalausweis oder Reisepass
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Meldebestätigung
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Nachweise zur Miete oder Belastung (Mietvertrag, Mietbescheinigung oder Mietquittung, aktuelle Betriebskostenabrechnung und bei Eigentum Nachweise über bestehende Darlehen oder den Grundsteuerbescheid)
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Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate, Rentenbescheid, Steuerbescheide, Nachweise über Kapitalerträge, Bescheide über Sozialleistungen, Unterhaltsnachweise)
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Nachweise über besondere Lebensumstände (Schwerbehinderten-Ausweis, Bescheide über Pflegegrade, Kosten des Pflegeheims)
Die Wohngeldstelle kann laut Verbraucherzentrale außerdem die Vorlage von Kontoauszügen verlangen, um das Vermögen der Antragsteller zu bestimmen. Vorsicht ist beim Wohngeld-Antrag auf jeden Fall geboten: Wenn falsche Angaben gemacht wurden, kann eine Rückzahlung des Wohngelds gefordert werden.
Wohngeld-Nachteile: kein Anspruch bei anderen Sozialleistungen
Wohngeld wird in der Regel nicht gewährt, wenn bereits andere Sozialleistungen bezogen werden, die die Wohnkosten berücksichtigen. Das ist im Wohngeldgesetz (WoGG) unter § 7 geregelt. Man sollte sich also informieren, welche Leistungen laut BMWSB mit Wohngeld kompatibel sind und welche nicht:
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Bezieht man Bürgergeld, die Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe, hat man keinen Anspruch auf Wohngeld.
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Kindergeld, Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabeleistungen werden nicht auf das Wohngeld angerechnet, können also parallel bezogen werden.
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Dank des Grundrentenfreibetrags erhalten Rentnerinnen und Rentner mit Wohngeldanspruch nicht weniger Wohngeld, wenn sie gleichzeitig Rente beziehen. Ein Teil der Rente wird nicht als Einkommen angerechnet – dadurch steigt das Wohngeld oder es entsteht überhaupt erst ein Anspruch darauf.
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Auch Menschen, die bereits in Sozialwohnungen wohnen und auch solche, die im eigenen Eigentum leben, können Anspruch auf Wohngeld haben.
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Studierende können unter bestimmten Umständen einen Antrag auf Wohngeld stellen, allerdings erhalten sie, wenn sie BAföG-berechtigt sind, in der Regel kein Wohngeld, ebenso wie Azubis mit Anspruch auf BAB.
Wohngeld: begrenzte Höhe des Zuschusses
Wie Finanztip schreibt, kann ein Wohngeldhaushalt monatlich im Durchschnitt 330 Euro erhalten. Da es sich beim Wohngeld allein um einen Zuschuss handelt, übernimmt der Staat nicht die gesamten Mietkosten. Insbesondere in Städten mit hohen Mieten kann die Deckung der Wohnkosten für manche Menschen trotz Wohngeld immer noch ein Problem sein. Sie sollten dann ihren Anspruch auf andere Leistungen prüfen lassen, die sie gegebenenfalls bei den Kosten unterstützen können.