Viele Arbeitnehmer sehnen sich nach einer Auszeit vom Job. Laut einer Forsa-Umfrage würden sich 38 Prozent aller Deutschen gerne für einige Zeit aus dem Berufsleben ausklinken. Doch die wenigsten setzen dieses Vorhaben in die Praxis um. Dabei gibt es viele Möglichkeiten ein Sabbatical – zu deutsch Sabbatjahr – von sechs oder zwölf Monaten zu nehmen. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Wege zur beruflichen Auszeit vor.
- Haben Arbeitnehmer ein Recht auf ein Sabbatical? Nein. Der Arbeitgeber kann Mitarbeiter den Wunsch nach einer Auszeit verwehren. Allerdings werden insbesondere in großen Betrieben Auszeit-Möglichkeiten häufig über Betriebsvereinbarungen geschaffen, erklärt Daniel Pohl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Kubon mit Sitz in Friedrichshafen und Überlingen. Auch für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst gibt es oft großzügige Regelungen.
- Welche Sabbatical-Modell gibt es? In manchen Firmen können Beschäftigte über Arbeitszeitkonten durch Überstunden Zeitguthaben ansparen und diese für eine lange Auszeit verwenden. Der Vorteil: Auch während der Auszeit erhält man ein Gehalt. Ein gern praktiziertes Modell ist auch das Sabbatical durch Lohnverzicht. Man arbeitet zum Beispiel drei Jahre in Vollzeit, bekommt aber nur 75 Prozent seines Gehalts ausgezahlt. Im vierten Jahr kann dann der Beschäftigte bei gleichem Lohn pausieren. Eine dritte Möglichkeit ist, einfach unbezahlten Urlaub zu beantragen.
- Wie versichere ich mich während der Auszeit? Wer unbezahlten Urlaub von mehr als einen Monat nimmt, muss sich freiwillig krankenversichern. In die Renten- und Arbeitslosenversicherung muss man in diesem Fall nicht zwingend einzahlen. Allerdings wirken sich die fehlenden Beiträge auf die spätere Rentenhöhe aus. Wer Überstunden abbaut oder zuvor vorher Lohnverzicht geübt hat, bleibt während des Sabbatjahres weiter sozialversichert.
- Welche Vorteile hat der Arbeitgeber? Im Idealfall kommt der Arbeitnehmer gut erholt und mit neuen Ideen aus dem Sabbatical zurück. Zudem können sich Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber positionieren, sagt Daniela Scholl, die von Frankfurt aus mit ihrer Auszeitagentur Menschen bei der Planung eines Sabbaticals berät. Manche Arbeitnehmer nutzen ihre Auszeit auch, um sich beruflich weiterzubilden.
- Wie erholt man sich während eines Sabbaticals am besten? Dafür gibt es keine allgemeine Formel. „Für die Erholung ist entscheidend, dass wir uns in der Erholungsphase wohl fühlen“, sagt Carmen Binnewies, Arbeitspsychologin von der Universität Münster. Für den einen mag das eine Weltreise sein, für den anderen ein Urlaub im eigenen Garten. „Um sich zu erholen, muss man nicht zwingend wegfahren. Es kann auch anstrengend sein, in einer fremden Umgebung klarkommen müssen", sagt Binnewies. „Am besten kann man abschalten, wenn man eine Aktivität ausübt, in der man aufgeht“, so Binnewies. Wichtig sei, sich während der Auszeit nicht unter Druck zu setzen. „Man muss seine Erwartungen auf ein gesundes Maß stutzen. Wenn man maximal viel erreichen will, sorgt das für neuen Stress", sagt Scholl.
- Wann macht ein Sabbatical keinen Sinn? Ein Sabbatical ist kein Allheilmittel. Menschen mit psychischen Erkrankungen, sollte lieber nach einer anderen Lösung suchen. „Wer unter Depressionen leidet, kann durch ein Sabbatical in ein Loch fallen", warnt Carmen Binnewies. Manche Menschen würden es vor lauter Ermüdung gar nicht mehr schaffen, sich zu erholen.
- Bieten auch Unternehmen aus der Region Sabbatical an? Ja. So haben sich im letzten Jahr beim Autozulieferer ZF immerhin 80 der 8700 Mitarbeiter in Friedrichshafen eine längere Auszeit genommen. „ZF hat den Anspruch, ein weltweit attraktiver Arbeitgeber zu sein. Das schließt auch die Möglichkeit eines Sabbaticals ein“, erklärt ein Unternehmenssprecher. Auch bei Rolls-Royce Power Systems (RRPS) in Friedrichshafen sehen Betriebsvereinbarungen Auszeit-Möglichkeiten vor. Vor dem Sabbatical wird das Arbeitsverhältnis nach Unternehmensangaben einvernehmlich beendet. Der Arbeitnehmer erhält dann aber eine Wiedereinstellungszusage für das Ende seiner bis zu zwölfmonatigen unbezahlten Abwesenheit.