Seit es 2023 die Nachfolge von Hartz IV angetreten hat, erfreut sich das Bürgergeld, ähnlich wie sein Vorgänger, keiner allzu großen Beliebtheit. In Öffentlichkeit und Medien wird häufig kritisiert, dass die Sozialleistung zu wenig Abstand zum Mindestlohn halten würde. Arbeitgeber fürchten zudem, dass das Bürgergeld zu hoch sei und Menschen deshalb lieber die Sozialleistung beziehen, statt Vollzeit zu arbeiten. Das ifo-Institut hat dies anhand einer Analyse allerdings nicht bestätigt.
Bei aller Kritik ist das Bürgergeld laut dem Bundesministerium für Arbeit aber für etwa 5,6 Millionen Menschen in Deutschland eine wichtige Lebensgrundlage. Bei ständig steigenden Preisen fragen sich also auch Bürgergeld-Empfänger, ob es im Jahr 2025 zu einer Erhöhung der Regelsätze kommt und wie hoch die monatlichen Zahlungen der Jobcenter ausfallen. Diese Fragen beantworten wir im Folgenden und liefern eine Tabelle für die Regelsätze im Jahr 2025.
Wie hoch ist das Bürgergeld seit 2025? Mit Tabelle
Vorweg: Wer gehofft hat, dass sich die Regelsätze des Bürgergeldes im Jahr 2025 wie im Januar 2024 noch einmal erhöhen, der dürfte von den Entscheidungen der Bundesregierung in dieser Hinsicht enttäuscht sein. Denn das Bürgergeld wird sich ab Januar 2025 nicht erhöhen, sodass es für Empfänger im kommenden Jahr also zu einer sogenannten „Nullrunde“ kommt. Diese Entscheidung wurde vom Bundeskabinett im September 2024 zur Kenntnis genommen. Im Anschluss hat der Bundesrat der Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zugestimmt, was die endgültige Bestätigung für die Nullrunde darstellt, wie die Bundesregierung auf ihrer Website erklärt.
Damit bleiben die monatlichen Beträge für das Bürgergeld 2025 unverändert und weisen folgende Regelsätze auf:
Regelbedarfstufe | Bürgergeld 2023 | Bürgergeld 2024 | Bürgergeld 2025 |
Alleinstehende/Alleinerziehende | 502 Euro (+53 Euro) | 563 Euro (+61 Euro) | 563 Euro (+-0 Euro) |
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaft | 451 Euro (+47 Euro) | 506 Euro (+55 Euro) | 506 Euro (+-0 Euro) |
Volljährige in Einrichtungen | 402 Euro (+42 Euro) | 451 Euro (+49 Euro) | 451 Euro (+-0 Euro) |
Jugendliche 14-17 Jahre | 420 Euro (+44 Euro) | 471 Euro (+51 Euro) | 471 Euro (+-0 Euro) |
Kinder von 6 - 13 Jahren | 348 Euro (+37 Euro) | 390 Euro (+42 Euro) | 390 Euro (+-0 Euro) |
Kinder 0 - 5 Jahre | 318 Euro (+33 Euro) | 357 Euro(+39 Euro) | 357 Euro (+-0 Euro) |
Bürgergeld 2025: Warum kommt es zu einer Nullrunde und woran wird das festgemacht?
Die Nullrunde beim Bürgergeld 2025 bedeutet, dass es im Vergleich zum Vorjahr keine Erhöhung der Beträge gibt. Die jüngste Erhöhung war also am 1. Januar 2024. Die Beträge bleiben laut der Bundesregierung gleich, obwohl die Lebenshaltungskosten in einigen Bereichen gesunken sind. Der Grund dafür ist eine gesetzliche Regelung, die sogenannte Besitzschutzregelung (§28a Absatz 5 SGB XII), die festlegt, dass Bürgergeld nicht verringert werden darf, wenngleich eine Berechnung eine Senkung nahelegt. Diese Schutzregelung sorgt dafür, dass die Betroffenen mindestens den gleichen Betrag wie im Vorjahr erhalten.
Die Berechnung des Bürgergeldes basiert der Bundesregierung zufolge auf einem Mischindex, der die Preisentwicklung – etwa bei Lebensmitteln und Energie – zu 70 Prozent und die Lohnentwicklung zu 30 Prozent einbezieht. Da die Preise in einigen Bereichen gesunken sind, wäre der rechnerische Betrag für 2025 eigentlich niedriger.
Wird das Bürgergeld 2026 erhöht?
Viele Menschen, die Bürgergeld beziehen, fragen sich jetzt sicherlich, ob es im Jahr 2026 zu einer Erhöhung der Regelsätze kommen könnte. Eine konkrete Aussage dazu gibt es vonseiten des Bundesarbeitsministeriums, aber auch der offiziellen Website der Bundesregierung bislang nicht.
Die Wahrscheinlichkeit einer Erhöhung hängt auch hier wieder maßgeblich von der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und der Nettolöhne ab. Frühe Prognosen der Deutschen Bundesbank deuten darauf hin, dass die Inflationsrate in Deutschland bis 2026 weiter zurückgeht und im Jahr 2026 bei etwa 2,2 Prozent liegen könnte. Daher ist es möglich, dass es erneut zu keiner Erhöhung des Bürgergeldes kommt. Allerdings sind solche Prognosen mit Unsicherheiten behaftet, da unvorhergesehene wirtschaftliche Entwicklungen die Preis- und Lohnentwicklung beeinflussen können. Die endgültige Entscheidung über eine Anpassung des Bürgergeldes für 2026 wird erst 2025 auf Basis der dann vorliegenden Daten getroffen.