Wenn sich Paare mit Kind trennen, entstehen oft viele Fragen: Bei welchem Elternteil bleibt der Nachwuchs, wer kümmert sich um Erziehung und Fürsorge, wird also alleinerziehend? Und wer kümmert sich um die finanzielle Versorgung und zahlt Unterhalt für das Kind oder auch für den volljährigen Nachwuchs?
Kann oder will der unterhaltspflichtige Elternteil nicht für das Kind aufkommen, springt der Staat mit einer Leistung ein, die helfen soll, die finanzielle Lücke vorübergehend zu schließen und den Alltag des Kindes abzusichern – mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss. Den Staat kostet das Milliarden, wie aktuelle Zahlen zeigen. Und hinzukommt: Der Großteil der Hilfen wird von den Elternteilen nicht zurückgezahlt.
Alleinerziehende: Was ist der Unterhaltsvorschuss?
Laut dem Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) ist der Unterhaltsvorschuss eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er soll helfen, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes einer oder eines Alleinerziehenden zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Das heißt: Der Staat übernimmt dann Unterhaltszahlungen, die eigentlich von einem Elternteil kommen müssten.
Doch die staatliche Leistung ist kein Geschenk: „Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte“, erklärt das BMBFSFJ.
Übrigens: Der Unterhaltsvorschuss wird immer auf das Bürgergeld angerechnet. Das liegt daran, dass beide Leistungen zum Ziel haben, den Lebensunterhalt zu sichern. Unterhalt wird außerdem auch beim Wohngeld als Einkommen angerechnet. In anderen Ländern werden Eltern nicht nur mit Kindergeld unterstützt: Ein Blick über die Grenzen zeigt, wie Familien in anderen Systemen entlastet werden.
Unterstützung für Alleinerziehende: Unterhaltsvorschuss kostet 3,2 Milliarden Euro
Aktuelle Zahlen zeigen nun aber, dass das mit dem Zurückzahlen des Vorschusses wohl nicht immer so gut funktioniert. Bund und Länder haben im Jahr 2024 rund 3,2 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss an alleinerziehende Elternteile gezahlt, wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichten. Das Bundesfamilienministerium bestätigte die Zahlen. Die Kosten für den Unterhaltsvorschuss sind damit gestiegen: Denn im Vergleich zum Vorjahr wuchs der ausgezahlte Betrag um 551 Millionen Euro. Demnach zahlte der Staat im vergangenen Jahr insgesamt für rund 855.700 Kinder und Jugendliche Unterhaltsvorschuss.
Doch die Zahlen zeigen nicht nur, dass die Ausgaben für den Unterhaltszuschuss wachsen – die Zahl der Vorschüsse, die von Elternteilen wieder an den Staat zurückgezahlt werden, ist dagegen eher niedrig: Laut BMBFSFJ konnte nur ein kleiner Teil der insgesamt gezahlten 3,2 Milliarden Euro zurückgeholt werden. 2024 waren es nach Angaben des Ministeriums rund 545 Millionen Euro. Die sogenannte Rückgriffsquote habe demnach bei 17 Prozent gelegen. Damit sei die Quote gegenüber den Vorjahren leicht gesunken, liege aber insgesamt im Schnitt der Jahre seit 2018. Laut Tagesschau sind es in der Regel Väter, die den Unterhalt nicht zahlen.
Hohe Kosten für Unterhaltsvorschuss: Das sagt das Ministerium
Der ARD erklärte ein Sprecher des BMBFSFJ: „Wie das Bürgergeld stieg auch der Unterhaltsvorschuss ab Januar 2024 deutlich, um die erwartete Inflation auszugleichen und dadurch das sächliche Existenzminimum der Unterhaltsvorschuss beziehenden Kinder weiter verlässlich zu sichern.“ Zudem beruhe der Ausgabenanstieg im Jahr 2024 zu einem kleineren Teil auch auf der gestiegenen Zahl der leistungsberechtigten Kinder im Vergleich zum Vorjahr.
Die Regierung aus Union und SPD hat sich schon im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, künftig mehr Druck auf unterhaltspflichtige Elternteile zu machen, die nicht zahlen. Geplant sind unter anderem schärfere Sanktionen, wie beispielsweise der Führerscheinentzug. Die betroffenen Alleinerziehenden mit Kindern will die schwarz-rote Koalition unterstützen, indem das bislang komplett auf den Vorschuss angerechnete Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte angerechnet werden soll.
Übrigens: Das Bürgergeld ist nicht nur eine Leistung für von Armut bedrohte Erwachsene, sondern auch für Kinder und Jugendliche. Alleinerziehende mit Kindern bekommen dabei nicht nur den Regelsatz, sondern auch einen sogenannten Mehrbedarf ausgezahlt. Auch für Schwangere gibt es den Mehrbedarf.