Um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus zu reduzieren, haben Millionen von Bundesbürgern ihre Arbeit in den vergangenen Monaten ganz oder teilweise in die eigenen vier Wände verlegt. Auch wenn das Homeoffice nicht aus einem speziellen Extra-Zimmer, sondern etwa aus Küchentisch und Laptop besteht – für die Arbeitnehmer entstehen dadurch zusätzliche Kosten.

So muss etwa mehr geheizt werden, der Verbrauch von Strom und Wasser steigt. Oft erhöhen sich auch die Kosten für Telefon oder Internet. Die Bundesregierung will nun einen Ausgleich schaffen und plant eine Steuerentlastung für die Homeoffice-Tätigkeit.

Sonderregelung wegen Corona-Pandemie

Union und SPD einigten sich auf eine entsprechende Sonderregelung aufgrund der Corona-Pandemie, die zunächst auf zwei Jahre begrenzt sein soll. Laut Lothar Binding, dem finanzpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, soll die Möglichkeit eines pauschalen Abzugsbetrags von fünf Euro pro Tag für Steuerpflichtige im Homeoffice geschaffen werden. Über eine mögliche Verlängerung der Regelung solle dann anhand der Erfahrungen in den kommenden beiden Jahren entschieden werden.

Stau: Viele Arbeitnehmer pendeln ins Büro und bekommen dafür Kilometergeld
Stau: Viele Arbeitnehmer pendeln ins Büro und bekommen dafür Kilometergeld | Bild: dpa

Denn inwiefern die Pandemie zu dauerhaften Veränderungen der Arbeitswelt führe, bleibe abzuwarten. Unklarheit bestand offenbar noch über die geplante Obergrenze für die Pauschale. Binding nannte 500 Euro im Jahr, was der Nutzung des Homeoffice an 100 Arbeitstagen entspreche. Dagegen war aus der CSU zuvor die Zahl 600 genannt worden.

Mehr Abnutzung Möbeln, mehr Strom

Bundesfinanzminister Olaf Scholz befürwortet eine Homeoffice-Pauschale und geht davon aus, dass diese auch bezahlbar ist. „Das wird überschaubar sein, was die Dimension betrifft, die das mehr kostet“, sagte der SPD-Politiker. Er verwies auf einen Einspareffekt an anderer Stelle: Beschäftigte, die von der steuerlichen Homeoffice-Pauschale profitieren, weil sie von zu Hause aus arbeiten, könnten auf der anderen Seite ja auch keine Kosten für den Weg zur Arbeit bei der Steuererklärung geltend machen.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt betonte, es gehe darum, die erhöhten Homeoffice-Kosten, etwa für Strom, Telefon oder Internet steuerlich zu fördern – unabhängig vom Nachweis eines separaten Arbeitszimmers.

Fachleute begrüßen das Vorhaben

Fachleute begrüßen das Vorhaben. Martin Beznoska, Steuerexperte beim arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) sagte: „Die steuerliche Abzugsfähigkeit des Homeoffice ist steuersystematisch angemessen, da den Beschäftigten beim Arbeiten von zu Hause, egal ob im separaten Arbeitszimmer oder am Küchentisch, auch berufsbezogene Kosten anfallen. Da diese berufsbedingt sind, sollten sie steuerlich berücksichtigt werden.“ Neben Strom-, Wasser- und Heizkosten erhöhe sich etwa auch die Abnutzung privater Möbel.

Das könnte Sie auch interessieren

Die meisten Arbeitnehmer, so der Experte, können das Arbeitszimmer nicht von der Steuer absetzen, da die Voraussetzungen hier sehr hoch seien. Künftig könne diese Personengruppe nun zumindest die Tagespauschale ansetzen. Auswirkungen, so erklärt Beznoska, hätte dies für Beschäftigte aber nur, wenn die Werbungskosten insgesamt – also auch inklusive der Entfernungspauschale – den Pauschalbetrag von 1000 Euro überschreiten.

Dies wäre vor allem aufgrund kurzer Arbeitswege – mehr als die Hälfte der Beschäftigten pendelt seinen Angaben zufolge weniger als zehn Kilometer zum Arbeitsplatz – bei vielen Arbeitnehmern gar nicht der Fall. So rechnet auch Beznoska damit, dass die Auswirkungen auf die Steuereinnahmen des Staats begrenzt sind und somit auch eine breite Entlastungswirkung ausbleibe.

Steuer-Gewerkschaft sieht Schritt positiv

Auch die Deutsche Steuer-Gewerkschaft wertet die Einführung eines steuerlichen Homeoffice-Freibetrags als Fortschritt. Eine solche Pauschale habe eine vereinfachende Wirkung sowohl für den Steuerzahler wie für das Finanzamt, sagte Vorsitzender Thomas Eigenthaler. Denn die Kosten müssten nicht im Einzelnen nachgewiesen werden.

Wer ein echtes Arbeitszimmer zu Hause habe, könne maximal 1250 Euro im Jahr geltend machen. Dafür muss das Zimmer aber ein separater, büromäßig eingerichteter Raum sein. Daher, so Eigenthaler weiter, sei der geplante Jahresbetrag von 600 Euro – also etwa der Hälfte – auch für eine bloße Arbeitsecke „völlig in Ordnung“. Während das Homeoffice steuerlich künftig berücksichtigt wird, ist der Plan für einen gesetzlichen Anspruch darauf, offenbar vom Tisch.