Sind die Zurückweisungen von Asylbewerbern an den Grenzen legal oder nicht? Das ist rechtlich hoch umstritten. Ein erstes Urteil gab zuletzt Menschen recht, die gegen ihre Abweisung geklagt hatten. Dennoch wird diese Praxis fortgesetzt – deswegen hat Andreas Hennemann nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet.
Der Konstanzer Anwalt richtet sich damit sowohl gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) als auch gegen Bundespolizeichef Dieter Romann. Hennemann, der für die SPD im Konstanzer Gemeinderat sitzt, bezieht sich dabei auf Paragraf 357, Absatz 1 des Strafgesetzbuches. Nach Ansicht Hennemanns stehen die beiden damit im Verdacht, Untergebene zu Straftaten verleitet zu haben.
Diesen Verdacht sieht Hennemann deswegen, weil Dobrindt und Romann trotz des erwähnten Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach die Zurückweisungen von drei Somaliern nicht rechtens waren, weiterhin Bundespolizisten anweisen, Asylbewerber zurückzuschicken.
Einzelfallentscheidung oder nicht?
Die entscheidende Frage ist, ob das Urteil eine Einzelfallentscheidung war oder flächendeckend rechtlich bindend ist. Dobrindt sah darin eine Einzelfallentscheidung, auch der Konstanzer Migrationsrechtler Daniel Thym sagte dem SÜDKURIER nach dem Urteil, dieses träfe keine allgemeine Aussage, ob die Zurückweisungen legal seien. Kritik an der mangelhaften rechtlichen Vorbereitung der Kontrollen übte allerdings auch er.
Hennemann sieht derweil eine bindende Wirkung des Urteils. „Wer wissentlich rechtswidriges Verhalten anordnet, muss dafür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden“, erklärte er in einem Facebook-Beitrag.