Beamte des Landeskriminalamts Baden-Württemberg haben am Mittwoch in Singen zwei syrische Staatsangehörige festgenommen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft handelt es sich um die mutmaßlichen IS-Mitglieder Ibrahim Al. I. und Oasama A. Beide Männer stehen unter dem dringenden Verdacht, sich im Jahr 2014 in Syrien der Terrororganisation „Islamischer Staat“ angeschlossen und an Kriegsverbrechen beteiligt zu haben. Zudem wird ihnen Mord vorgeworfen.
Vorwurf: Hinrichtung von Gefangenen
Die Ermittler gehen davon aus, dass die Beschuldigten im Juni 2014 in der ostsyrischen Stadt Muhasan an der Festnahme von sechs Kämpfern der oppositionellen Freien Syrischen Armee beteiligt waren. Die Gefangenen seien in einem Haus des IS-Geheimdienstes festgehalten und anschließend vom IS zum Tode verurteilt worden. Am 19. Juni 2014 seien sie zu einem Hinrichtungsort gebracht und erschossen worden. Oasama A. soll nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft selbst einen Gefangenen erschossen haben. Ibrahim Al. I. habe die Gefangenen bewacht.
Ibrahim Al. I. soll zur Tatzeit noch Heranwachsender gewesen sein, weshalb im Haftbefehl auch das Jugendstrafrecht in Betracht gezogen wird. Die beiden Männer wurden am Donnerstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vorgeführt. Er eröffnete die Haftbefehle und ordnete Untersuchungshaft an.
Die Lager im Bürgerkrieg
Hintergrund ist der seit 2011 andauernde Bürgerkrieg in Syrien, in dem sich staatliche Kräfte, oppositionelle Gruppen und später auch der sogenannte „Islamische Staat“ gegenüberstanden. Während die Freie Syrische Armee den Sturz des Assad-Regimes anstrebte, verfolgte der IS das Ziel, ein Kalifat zu errichten. Immer wieder kam es zu Gefechten zwischen beiden Gruppierungen.