Niederschlag, ob in Form von Schnee oder Regen, gab es die vergangenen zwei Monate durchaus reichlich. Doch vielerorts fließt das Wasser sofort ab, ohne anderweitig nutzbar gemacht zu werden. In Zeiten, in denen Wasser immer kostbarer wird, ein ernst zu nehmendes Thema.
SÜDKURIER-Leser Hans Stratmann aus Stetten (Hohentengen) machte vor kurzem in einem Leserbrief auf diese Problematik aufmerksam: „Warum erlaubt man den Bächen, das gute, lebenswichtige Wasser, dass wir die letzten Wochen hatten, sturzartig dem Rhein zuzuführen? Schon einen Tag nach einem kräftigen Regenschauer sind alle diese Bäche schon wieder total ausgetrocknet.“
Der Vorschlag: Teilstauungen entlang der Bachläufe. Mit diesem einfachen Mittel könne man einen Wasserrückhalt für Tage oder gar Wochen haben. Wildtiere könnten trinken, außerdem gäbe es so wieder ausreichend feuchte Bachufer und -läufe, die Amphibien und Insekten einen Lebensraum bieten könnten.
Aber wer ist für eine solche Umgestaltung überhaupt zuständig? Und wie muss ein solches Vorhaben geplant, geschweige denn, umgesetzt werden?

Umgestaltung von Gewässern ist Sache der Kommunen
Laut Informationen des Landratsamts Waldshut – Abteilung Umweltamt – sind für die Gewässerunterhaltung die jeweiligen Kommunen, sprich Gemeinden, verantwortlich. Wasserrechtlich sei bei einer möglichen Umgestaltung von Bächen und Flüssen „ein möglichst naturnaher Zustand der Gewässer anzustreben“, heißt es auf der Webseite des Landratsamts weiter.
In sogenannten Gewässerentwicklungsplänen werden Verbesserungsmaßnahmen für Bäche und Flüsse dargelegt. Diese Vorplanung dient dann als Grundlage für eine mögliche Umsetzung. Kommunen können Gewässerentwicklungspläne beauftragen und die Kosten mit bis zu 70 Prozent vom Land fördern lassen. Weiter informiert das Kreis-Umweltamt, dass „die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seines Ufers (Gewässerausbau)“ planstellungspflichtig sei.

Was ist überhaupt sinnvoll?
Auf Nachfrage bestätigte das Umweltamt des Landkreises Waldshut, dass es bereits gängige Praxis sei, Gewässer einzustauen. Dazu würden sogenannte technische Bauwerke errichtet. Sie dienten dem Hochwasserschutz oder der Nutzung des Wassers für weitere Zwecke, etwa der Energiegewinnung. Ein gezielter Einsatz bei Starkregenereignissen finde allerdings aus folgenden Gründen nicht statt:
„Die Wirkung der technischen Bauwerke ist bei Hochwasser sehr effektiv, ihre Errichtung und der Betrieb sind allerdings mit einem großem Aufwand und einem erheblichen Eingriff in die Natur verbunden“, so das Umweltamt.
Belassung im naturnahen Zustand als Hürde
Ein weiteres Problem ist politischer Natur: Denn das Aufstauen von Gewässern widerspräche dem Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die Gewässer in einen naturnahen Zustand zurückzuführen, weshalb die Anlagen nicht so ohne weiteres genehmigt werden können.
Würde man solche Bauwerke gezielt für Starkregenereignisse planen und bauen, so käme erschwerend hinzu, dass diese Ereignisse überall auftreten können, auch dort, wo keine Gewässer sind. „Das Verhältnis zwischen Nutzen und negativen Begleiterscheinungen wäre also nicht optimal“, erklärt das Umweltamt.
Welche Maßnahmen empfehlen sich?
Laut Landratsamt versuche man gerade in der Niederschlagswasserbewirtschaftung so früh wie möglich anzusetzen: Ziel sei es, das Wasser möglichst lange in der Landschaft zu halten, sodass es gar nicht oder erst deutlich später in die Gewässer gelangt.
Insbesondere viele dezentrale Anlagen wie Versickerungsmulden, städtische Grünflächen und Retentionsmaßnahmen können so dazu beitragen, dass Hochwasserabflüsse abgemindert werden und gleichzeitig das Wasser in die Böden zur Bewässerung gelangt. Das kann sich außerdem positiv auf unser Grundwasser auswirken, das durch die trockenen Sommer der vergangenen Jahre stark beansprucht wurde.