Eggingen – Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan für das „Altdorf Untereggingen“ verabschiedet. Bürgermeister Karlheinz Gantert erläutert in der jüngsten Sitzung den Räten, insbesondere den neu gewählten, Hintergründe zu solch einer formalen Maßnahme. In erster Linie sei dabei zu sehen, dass die Bewohnung und der Zweck des „Altdorfes“ in früheren Zeiten der Landwirtschaft gewidmet war, sich das jedoch im Wandel der Zeit aber eher zu einem Wohngebiet geändert habe.
Mit dem Verkauf des Gasthauses Dreikönig vor einigen Jahren kam die Befürchtung auf, dass sich in diesem Wohngebiet Vergnügungsstätten wie Casino, Spielhallen und dergleichen ansiedeln könnten, was wiederum das Wohngebiet beeinträchtige. Schon damals strebte die Gemeindeverwaltung einen entsprechenden Bebauungsplan an. Dieser wurde jedoch nicht zeitnah umgesetzt. Der Verkauf des Gasthauses Rebstock jedoch brachte dieses Thema wieder auf den Tisch, und so beschloss die Verwaltung, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Am 23. Mai 2023 erfolgte der Beschluss, und in der jüngsten Gemeinderatssitzung erläuterte diesen Ralf Haug vom Büro FSP-Stadtplanung aus Freiburg nochmals. Allerdings lag der Schwerpunkt seiner Ausführungen auf den eingegangenen Anregungen. Diese sind laut Ralf Haug in der Zwischenzeit geklärt und dem Bebauungsplan steht nicht mehr im Weg. Dieser umfasst die Gebiete entlang der Waldshuter Straße, Stühlinger Straße und Bahnhofstraße bis zur Anbindung an den Bebauungsplan Dorfmitte.
Zu den vorliegenden Lageplänen hatte Gemeinderat Matthias Bächle die Frage, ob es in den ausgewiesenen Flächen gar keine Möglichkeit für eventuelle Vergnügungsstätten gebe. Hierzu erklärte Bürgermeister Karheinz Gantert, dass eventuell im Gewerbegebiet die Möglichkeit bestehe. Jedoch seien im Bebauungsplan auch Tanzcafé oder Kegelbahn sowie Restaurantbetrieb, wie bereits vorhanden, erlaubt. Der Gemeinderat stimmte einstimmig für den ausgearbeiteten Rahmenplan.