Wie die Polizei mitteilt, war der junge Mann sichtlich alkoholisiert, als er am Sonntagmorgen den Beamten des Polizeireviers Konstanz auffiel. Gegen 6.45 Uhr war er vor dem Polizeipräsidium unterwegs. Seine unsichere Fahrweise ließ die Beamten vermuten, dass der Radler zu tief ins Glas geschaut hatte.
Diese Vermutung bestätigte ein positiver Atemalkoholtest, der laut Polizei über 2,2 Promille ergab. Die Polizisten veranlassten die ärztliche Entnahme einer Blutprobe und untersagten ihm die Weiterfahrt. Kurze Zeit später entdeckten ihn die Beamten in der Winkelstraße – wieder im Sattel, trotz der Promille und der ersten Begegnung mit der Polizei. Auch diese Kontrolle wird Folgen haben.
Die gesetzliche Promillegrenze für Radfahrer liegt in Deutschland bei 1,6 Promille. Über diesem Wert droht nicht nur die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), umgangssprachlich Idioten-Test genannt, sondern auch der Entzug der Fahrerlaubnis.