Es sei ein besonderer Tag, sagt Roland Ballier. Der Grund: Man sieht, dass an der Baustelle gearbeitet wird. Er steht an der Landesstraße 220, die derzeit zurückgebaut wird. Für Fahrzeuge ist sie schon lange gesperrt, aus der früheren Verbindung zwischen der Reichenauer Waldsiedlung und Konstanz-Wollmatingen wird ein Wirtschafts- und Radweg gemacht.
Den Verkehr an der Kreuzung regelt seit Monaten eine Baustellenampel. Der Verkehr zwischen Nordtangente, Westtangente und Radolfzeller Straße fließt aber nicht ohne Probleme, bemängelt Ballier. Der Notarzt und Ingenieur, der auch Mitglied im Konstanzer Gemeinderat ist, stört sich gleich an mehreren Dingen.
Sein größter Kritikpunkt: der Stau, der regelmäßig entsteht. Gerade an Werktagen sei das ein Problem. Der Verkehr von Litzelstetten in Richtung Bundesstraße und andersherum kann nicht gleichzeitig aneinander vorbeifließen. Für nur wenige, die in Richtung Wollmatingen abbiegen, sei hier der Verkehr neu geregelt worden, kritisiert er. Dabei würden die auch im fließenden Verkehr Lücken finden, ist Ballier sicher.
Beobachtung: Auch ohne Ampel fließt der Verkehr
Als die Ampel einmal ausgefallen war, sei er hier gerade mit dem Auto entlanggefahren. „Da lief der Verkehr störungsfrei“, sagt er. Ein weiterer Störfaktor: In beiden Fahrtrichtungen geht es jeweils nur noch einspurig. Dabei gab es vorher eine Spur für Linksabbieger. Die fiel allerdings der Ausdehnung der Baustelle zum Opfer. Ballier kritisiert: Hätte man die Absperrungen noch weiter nach außen angebracht, wäre noch genug Platz gewesen.
Auch an der Baustelle selbst stören Ballier einige Punkte. Die frühere Einmündung wurde zurückgebaut, dafür wurde an anderer Stelle asphaltiert. Der neue, tiefschwarze Asphalt ist deutlich zu erkennen. Ballier spricht von Unsinn, wenn Asphalt an einer Stelle weggefräst und an anderer dafür angebracht wird. Da könne auch die Versiegelung von Flächen kein Argument für den Rückbau einer funktionierenden Straße sein.

„Was das kostet“, sagt Ballier im Gespräch mehrfach. Es ist ein weiterer Punkt, der ihn ärgert. Zum einen, eine bestehende Ampelanlage nicht zu nutzen und dafür eine Baustellenampel zu installieren. Sowie das Abfräsen des Asphalts an der einen und Anbringen an einer anderen Stelle. Die Kosten für die Baustelle inklusive Aufstellen und Betrieb der Ampel – deren Höhe Ballier nicht kennt, wie er einräumt – kann er nicht nachvollziehen. Einen Vorteil sieht er in der aktuellen Verkehrsregelung nicht, nur Nachteile.
2,5 Millionen für das gesamte Bauvorhaben
Bis Anfang Oktober soll der Rückbau der L220 beendet sein, schreibt Heike Spannagel, Pressesprecherin des Regierungspräsidiums Freiburg, auf SÜDKURIER-Anfrage. „So lange bleibt zur Sicherheit des Verkehrs auch die Ampel in Betrieb.“ Sie ermögliche eine „sichere Querung der Landstraßen“, da sich durch die Bauarbeiten unter anderem die Wege für Fußgänger und Fahrradfahrer geändert haben. Die Wegeführung soll sicherer gestaltet werden.
Die Kosten für die gesamte Baumaßnahme belaufen sich laut Regierungspräsidium auf 2,5 Millionen Euro. Dazu zählen der behindertengerechte Umbau des Kreuzungsbereichs, Rückbau und Umbau der L220 zum Wirtschafts- und Radweg, Errichtung mehrerer Kleintierdurchlässe an der Waldsiedlung und der Umbau des Knotens Waldsiedlung und Neuanschluss der Waldsiedlung an die kommende Kreisstraße.
Frühere Proteste von Bürgern blieben wirkungslos
Gegen die Pläne für die frühere Direktverbindung zwischen Waldsiedlung und Wollmatingen gab es mehrfach Proteste. Für die einen ist der Rückbau notwendig, zumal es mit der B33 und der Westtangente eine Alternative gibt, um in die nördlichen Stadtteile von Konstanz zu gelangen – wenngleich dafür ein Umweg nötig ist. Andere verstehen dagegen nicht, warum eine bestehende, intakte Straße zurückgebaut werden soll. Zumal so eine Ausweichstrecke wegfällt, wenn es auf der B33 zu Problemen kommen sollte.
Eine Bürgerinitiative, die sich über die Verkehrszunahme im Zuge der L220-Schließung empört hatte, erstellte eine Petition, die innerhalb weniger Tage 500 Unterschriften erreichte. Doch sie blieb wirkungslos, wie auch ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Freiburg.