Eine 41-jährige Frau muss wegen mehrfach erwiesenen Betrugs ins Gefängnis: Richterin Isabelle Voß verurteilte die geständige Frau vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Sigmaringen zu einer Haft von zwei Jahren und vier Monaten ohne Bewährung. Die Schadenssumme von 11.609 Euro soll eingezogen werden. Ihr als Tatmittel verwendetes Smartphone, von ihr zurückgefordert, bleibt im polizeilichen Gewahrsam.
33 nachgewiesene Betrugsfälle
Die Angeklagte war vor fünf Jahren über ein Balkanland nach Pfullendorf gezogen. Staatsanwältin Jasmin Eppler führte eine ellenlange Liste an ermittelten Bestellungen auf, die die 41-Jährige in betrügerischer Absicht über das Internet bei diversen Firmen wie im Kaufrausch aufgab. Ihr wurde in 33 nachweisbaren Betrugsfällen die Ware auch zugestellt, aber nicht bezahlt – darunter Luxusartikel, Liköre, Weine, Säfte und Parfüms. Die acht Fälle von versuchtem Betrug beziehen sich auf Firmen, die wegen nicht beglichener Rechnungen weitere Zulieferungen verweigerten. Besonders dreist: Als Empfänger gab die Angeklagte neben ihrem auch von ihr erfundene Vornamen mit ihrem Nachnamen an, so die ihrer engsten Freundin und Mitbuhlerin sowie die eines unwissenden Nachbarn. Die durch die Post zugestellten Sendungen fing sie jeweils ab. Die Polizei fand bei einer Wohnungsdurchsuchung einige von ihr bestellte Gegenstände vor, die beschlagnahmt wurden.
Hotelkosten nicht bezahlt
Zudem logierte sie, da sie wegen einer Zwangsräumung nicht mehr in ihrer Wohnung bleiben durfte, auf Betreiben ihrer Freundin in einer Suite in einem Pfullendorfer Hotel. Die anfallenden Kosten von fast 5000 Euro versuchte sie, auf ihre Freundin abzuwälzen, die angeblich dafür einstehen sollte. Auf eindringliches Insistieren der Richterin räumte sie jedoch ein, dass nie die Absicht einer Bezahlung bestand.
2014 in der Schweiz verurteilt
Wie ein Blick ins Strafregister zeigte, war die in der Schweiz aufgewachsene Frau früh „in einen falschen Freundeskreis“ geraten, so ihre Definition – dieser Freundeskreis bewegte sich im kriminellen Milieu. Gerichtliche Urteile in der Schweiz sind ab Mai 2014 registriert. Verurteilt wurde sie vorwiegend wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Zudem hatte sie im Nachbarland eine enttarnte Scheinehe geführt. Zwei bis drei Mal wurde sie in Haft genommen, darunter auch, weil ihr Sohn ohne ihr Wissen sein Diebesgut in ihrer Wohnung platziert hatte. Zuletzt saß sie 2020 für 22 Monate in einem Schweizer Ausschaffungsgefängnis, was nach dem vollendeten Strafvollzug die augenblickliche Ausweisung zurück ins Heimatland bedeutet.
Aus gesundheitlichen Gründen Job aufgegeben
Von dort war sie, mit neuem Pass und ihrer bis dato fehlenden Geburtsurkunde, auf Initiative ihrer Schweizer Freundin und Mitbuhlerin dieser nach Pfullendorf gefolgt, die sich hier bereits einquartiert hatte. Beide seien sich sicher gewesen, dass ihre in der Schweiz gemeinschaftlich begangenen Betrugsdelikte in Deutschland nicht auffliegen würden. Beschäftigt wurde die Angeklagte als Zeitungsausträgerin, diese Stelle gab sie aber alsbald aus gesundheitlichen Gründen wieder auf. „Ich hatte kein Geld und wollte meinen Verwandten Geschenke machen“, beschrieb sie ihre Situation. Sie habe letzthin auch einen Schlaganfall erlitten, erst seit kurzem gehe es ihr besser. Sie suche wieder nach Arbeit und habe die Absicht, zur Schuldnerberatung zu gehen, sagte sie vor Gericht.
Staatsanwältin attestiert „erhebliche kriminelle Energie“
Staatsanwältin Jasmin Eppler nannte die Angaben der mehrfach in der Schweiz vorbestraften Angeklagten zum Pfullendorfer Hotel als „völlig unglaubhaft“, sie hätte durch ihre Mittäterschaft davon profitiert. Ihre ganz erhebliche kriminelle Energie lasse sich über einen langen Tatzeitraum nachweisen. In Pfullendorf hätte sie „mehrere fingierte Alias“ benutzt und dabei auch einen Nachbarn geschädigt. Neben der Einziehung der verursachten Schadenssumme plädierte Eppler für eine Haft von drei Jahren und drei Monaten. Richterin Isabelle Voß blieb in ihrem Strafmaß etwas darunter, machte aber klar, dass die angeblich schwierige finanzielle Situation der Verurteilten nicht nachvollziehbar sei, zumal sie auch nach ihrer Jobaufgabe monatliche Leistungen vom Jobcenter in Höhe von 1600 Euro erhalten habe.