Der am 23. November 2022 unterbrochene Prozess gegen einen 51-jährigen Mann, der sich wegen des Vorwurfs von Gewalttätigkeiten gegen seine Frau zu verantworten hat, fand vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Sigmaringen seine Fortsetzung. Unter anderem wird ihm vorgeworfen, seine Frau vergewaltigt, in fünf Fällen verletzt und mit dem Tod bedroht zu haben. Beide leben getrennt, die Scheidung ist beantragt. Sie haben drei Kinder. Beim jüngsten Kind hat der Angeklagte nach eigenem Bekunden vor Gericht das Sorgerecht beantragt, dass allein seiner Ehefrau übertragen worden war, zumal der Angeklagte nach Angaben der beiden Nebenklägerinnen zu jenem Termin vor dem Jugendamt nicht zu erreichen war. „Um den Kleinsten werde ich kämpfen“, beteuerte er vor Gericht.

ADHS wird bescheinigt

In der aktuellen Verhandlung galt es für Amtsrichterin Kristina Selig, das ärztliche Attest zu verlesen, dass dem Angeklagten die Erkrankung an ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitäts-
störung) bescheinigte. Darin beschrieben wurden deren Hauptsymptome Hyperaktivität, gestörte Konzentrationsfähigkeit, Impulsivität, die Störung des Ich-Bewusstseins oder psychosoziale Probleme. Auch auf einen seiner Söhne träfe dieser Befund zu. Mit übermäßigen Alkoholgenuss oder Drogen habe er keine Berührung. „Nothing“, verneinte der von Pflichtverteidiger Karl Abt begleitete Angeklagte gegenüber dem Schöffengericht.

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Des Weiteren befragte ihn Richterin Selig über seinen persönlichen Werdegang. Schulisch hatte er nach der abgeschlossenen Hauptschule die Mittlere Reife erworben und über das kaufmännische Berufskolleg Betriebswirtschaftslehre (BWL) studiert. Über ein Studium an der Berufsakademie ist er dann Sozialpädagoge geworden und hatte sich später selbstständig gemacht. Zurzeit sei er nach einem Neustart 2022, beruflich voll ausgelastet.

Gutachten stehen noch aus

Die beantragten Gutachten von Sachverständigen werden für den nächsten Gerichtstermin am Donnerstag, 26. Januar, um 10 Uhr, erwartet. Auf Anregung des Schöffen Simon Klaiber soll auch ein volljähriger Sohn als Zeuge vor Gericht geladen werden. Ziel sei es, so der erste Staatsanwalt Markus Engel, in der nächsten Verhandlungsrunde zu einer Entscheidung zu kommen.