Vor dem Start des abendlichen Lichterspaziergangs, der zum dritten Mal am Montagabend in Pfullendorf stattfand, gab es einen Zwischenfall, der unter anderem in den sozialen Medien für etwas Aufsehen sorgt. Eine Frau hatte sich geweigert, die Corona-Schutzvorgaben des Veranstalters zu befolgen und wurde von der Polizei auf die möglichen Folgen hingewiesen. Der Versammlungsleiter schloss sie letztlich von der Teilnahme aus. Die Frau ignorierte den ausgesprochenen Platzverweis und wurde letztlich von Polizisten zu einem Polizeiwagen gebracht.
Ermittlungen wegen einer Straftat und Ordnungswidrigkeiten
Auf Anfrage des SÜDKURIER bestätigte die Polizeidirektion Ravensburg, dass gegen die Frau ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde. Konkret wird gegen sie wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt, was einen Straftatbestand darstellt. Nach Angaben von Polizeisprecher Oliver Weißflog kommen zusätzlich mehrere Ordnungswidrigkeiten, wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz sowie der Verweigerung gegenüber Polizeibeamten die Personalien anzugeben, hinzu.
„Ich glaube nicht, dass Sie Polizisten sind.“
An dem Abend hatte eine Beamtin die Frau mehrfach aufgefordert, gegenüber der Polizei ihren Namen zu nennen beziehungsweise ihre Personalien zu sagen. Die Angesprochene, die während des gesamten Gesprächs mit der Polizei, das Geschehen mit ihrem Handy filmte, verweigerte jegliche Auskunft und verlangte von den Polizisten, dass diese sich ausweisen sollten: „Ich glaube nicht, dass Sie Polizisten sind.“
Höhe des Strafmaßes legen Gerichte und Bußgeldstellen fest
Ein weiterer Teilnehmer, der gleichfalls partout keinen Mund-Nasen-Schutz tragen wollte, wurde von der Polizei gleichfalls angesprochen und auf die möglichen Folgen bei Nichtbeachtung hingewiesen. „Er hat dann freiwillig die Versammlung verlassen. Eine Ahndung erfolgt in diesem Fall nicht“, erklärt Polizeisprecher Oliver Weißflog. Auf die SÜDKURIER-Frage, welche Strafen denn zu erwarten seien, verweist der Polizeibeamte auf die Zuständigkeit der Gerichte beziehungsweise der Bußgeldstellen.
Versammlungsleiter hat alles richtig gemacht
Ein eindeutiges Nein gibt es vom Polizeisprecher auf die Frage, ob der Veranstalter belangt werde, weil er die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen nicht durchgesetzt hat. Der Versammlungsleiter und die Ordner hätten die Frau auf die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie auf die Möglichkeit eines Ausschlusses aus der Versammlung bei Nichtbeachtung hingewiesen und damit die rechtlichen Möglichkeiten als Versammlungsleiter ausgeschöpft.