St. Georgen (pm/sgn) Am Sonntag, 23. Februar, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Bürgerinnen und Bürger, die Ihre Stimmabgabe im Wahllokal abgeben möchten, werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung sowie den Personalausweis oder Reisepass mitzubringen, schreibt die Stadtverwaltung in einer Mitteilung.
Für die Briefwahl gilt folgendes: Ein Antrag auf Aufstellung eines Wahlscheines oder auf Briefwahlunterlagen kann noch bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, beim Rathaus, Hauptstraße 9, Einwohnermeldeamt, Zimmer 002, St. Georgen, gestellt werden. Eine elektronische Beantragung ist nur noch bis Donnerstag, 20. Februar 2025, 12 Uhr, möglich.
Bei der elektronischen Beantragung sei zu beachten, dass die Briefwahlunterlagen dem Antragsteller noch rechtzeitig per Post zugesandt werden können. Bei persönlicher Antragstellung werden die Unterlagen sofort ausgehändigt. Die Stadtverwaltung St. Georgen, Einwohnermeldeamt, ist mit entsprechenden Wahlkabinen ausgestattet, um die Briefwahl direkt vor Ort vornehmen zu können und die ausgefüllten Briefwahlunterlagen auch gleich abgeben zu können.
Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des entsprechenden Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, könne der Antrag auf Briefwahl noch am Wahltag bis 15 Uhr im Rathaus, beim Wahlamt, Hauptstraße 9 in St. Georgen, gestellt werden, informiert die Stadtverwaltung weiter.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar, bis 18 Uhr im Briefkasten des Rathauses, Hauptstr. 9, St. Georgen, vorliegen. Die Briefwähler werden ebenfalls gebeten, beim Versand die Postlaufzeit zu beachten.
Aufgrund einer Wahlhelferunterrichtung ist die Stadtverwaltung am Donnerstag, 20. Februar, bereits ab 17 Uhr geschlossen, so die Stadt. Das Einwohnermeldeamt sei für die Beantragung von Briefwahlunterlagen geöffnet, erklärt das Wahlamt der Bergstadt abschließend.