Es gibt sie doch, die stillen Helfer, welche sich ehrenamtlich in den Dienst der Mitmenschen stellen. Dazu braucht es nicht weit in die Nachbarschaft zu schauen, nein, direkt in Tennenbronn haben sich Mitarbeiter aus den Jugendkreisen der evangelischen Kirchengemeinde zusammengetan, um mit einem Lieferdienst zu helfen. Die Helfer sind zwischen 18 und 30 Jahren alt.

Im Gespräch mit Beate Obergfell und ihrem Sohn Christian erzählen beide, wie es dazu gekommen ist. Von Christian Obergfell ist zu erfahren: „Nachdem die wöchentlichen Treffen alle abgesagt wurden, haben wir, die Mitarbeiter, uns Gedanken gemacht, wie wir uns nutzbringend in die Situation des Corona-Virus einbringen können.“ Es benötigte keiner langen Diskussion, um zu einem Ergebnis zu kommen. Alle zwölf Helfer innerhalb der Jugendkreise der evangelischen Kirchengemeinde haben sich dazu bereit erklärt, Menschen in Tennenbronn zu helfen, welche infolge der Ansage der Landesregierung und dem Bund als Risikogruppe einzustufen sind und daheimbleiben sollen. Bestimmt sind auch jüngere Menschen von den derzeitigen Einschränkungen betroffen, sind sich Beate und Christian Obergfell sicher. Und eben diesen Menschen soll mit dem Einkaufen oder auch anderen Besorgungen geholfen werden.

Dieses Angebot der evangelischen Kirchengemeinde gilt für Bewohner auf der Gemarkung Tennenbronn. Der Ablauf des Vorhabens sieht vor, dass die Interessenten sich telefonisch bei Beate Obergfell melden. Möglichst in der Zeit zwischen 17 bis 20 Uhr. Die Telefonnummer lautet: 07729/1676. Am Telefon ist ein Anrufbeantworter angeschlossen, falls der Gesprächspartner nicht erreichbar wäre. Besprochen wird die Einkaufsliste, Namen und Anschrift und die Geldübergabe.

Hilfe kommt am Tag darauf

Nach der Bestellaufnahme werden die Helfer darüber in Kenntnis gesetzt. Vorgesehen ist, dass die Bestellung tags darauf abgearbeitet wird. Dazu wird es notwendig, einen Ort für die Geldentgegennahme zu besprechen. Insgesamt sollen auch soziale Kontakte auf ein Minimum beschränkt werden. Für die Inanspruchnahme des Einkaufsdienstes entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.