Hohe Wellen schlägt der Eilantrag einer Villinger Innenstadtbewohnerin gegen das Narrentreffen der Katzenmusik an diesem Wochenende 14./15. Januar. Nun schaltet sich auch der Präsident der Vereinigung der Schwäbisch-Alemannischen Narrenzünfte (VSAN), Roland Wehrle, ein. Er schreibt einen Brief an den Vorsitzenden Richter des Verwaltungsgerichts Freiburg, um den Status der Fastnacht als kulturelles Erbe der Menschen im Südwesten herauszustellen, wie er auf Anfrage bestätigt.

„Kulturelles Erbe“

Diese Unterstützung kommt von unerwarteter Seite: Denn der Katzenmusikverein „Miau“ ist gar nicht Mitglied der VSAN, doch das ist Wehrle egal. Es geht aus seiner Sicht um Wesentlicheres, um den Fortbestand der Fastnacht und auch des Karnevals, wenn man die Katzenmusik als eher karnevalistisch orientiert sehe. Damit werde ein kultureller Schatz präsentiert, der auch im bundesweiten Unesco-Verzeichnis als immaterielles Kulturerbe stehe, was ein besonderer Schutz der staatlichen Organe nach sich ziehe.

Wenn die Klägerin Erfolg hätte, sieht Wehrle ein „fatales Zeichen“ und das Feiern der fünften Jahreszeit in Gefahr, denn dann könnte im Grunde jeder vor Gericht ziehen, sollte es künftig irgendwo eine närrische Veranstaltung geben und denjenigen etwas störe. Der VSAN-Präsident befürchtet einen Präzedenzfall.

„Veranstaltungen wie die der Katzenmusik sind ein wichtiger Teil unserer Kultur.“
Roland Wehrle, VSAN-Präsident

Dabei will er die Ruhebedürftigkeit und den Schutz vor Lärm gar nicht grundsätzlich in Abrede stellen. In diesem besonderen Fall müssten sie aber hintenanstehen. Der Villinger Katzenmusikverein sei 150 Jahre alt geworden. Da müsste es doch erlaubt sein, dieses Jubiläum zu begehen. Solche Veranstaltungen seien ein „ein wichtiger Teil unseres Lebens und unserer Kultur.“ Die Fastnacht sei eines der großen Feste wie Weihnachten Ostern und Pfingsten, ein integrativer Bestandteil der Kultur.

Auf diesen Wert der fünften Jahreszeit will Roland Wehrle vor dem Verwaltungsgericht hinweisen. Er geht auch davon aus, dass die Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen die Genehmigungen mit Augenmaß erteilt habe. Sollte die Klägerin in der Färberstraße, die in der Region bekannten Kneipenmeile, wohnen, müsste sie wegen des Radaus im Grunde jedes zweite Wochenende vor Gericht ziehen.

Ex-Stadtrat will Hotel bezahlen

Der frühere Villinger Stadtrat Bertold Ummenhofer will der Frau, falls sie ihre Klage gegen das Narrentreffen der Katzenmusik ...
Der frühere Villinger Stadtrat Bertold Ummenhofer will der Frau, falls sie ihre Klage gegen das Narrentreffen der Katzenmusik zurückzieht, einen Hotelaufenthalt bezahlen. | Bild: Hans-Juergen Goetz

Auch der frühere Villinger Stadtrat Bertold Ummenhofer hat die Nachricht fassungslos zur Kenntnis genommen, wie er berichtet. Er hat sich dazu entschlossen, der Frau, falls sie ihre Klage zurückzieht, von Samstag auf Sonntag in einem Drei- bis Vier-Sterne-Hotel im Umkreis von 50 Kilometer Luftlinie den Aufenthalt mit Vollpension zu finanzieren. Darüber hinaus sei er auch bereit, die Villingerin dorthin zu fahren und abzuholen.

Er will damit nicht eine Klage, die er überhaupt nicht nachvollziehen kann, honorieren, sondern mithelfen, dass die Katzenmusik ihr Jubiläum feiern kann.

Doch wann entscheidet das Gericht? Dazu gebe es derzeit (Dienstagmittag, 10. Januar) noch keinen Termin, wie ein Gerichtssprecher erklärt.