Sie ist derzeit in aller Munde, auch wenn in der Öffentlichkeit keiner ihren Namen kennt. Die Rede ist von einer Anwohnerin der Villinger Innenstadt, die derzeit vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gegen das große Narrentreffen der Katzenmusik Villingen klagt.
Der Vorgang hat Wellen weit über Villingen-Schwenningen hinaus geschlagen. Wenn der Gang vor den Kadi Schule mache und Kläger Erfolg damit hätten, sieht der Präsident der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte, Roland Wehrle, bereits die Fastnacht in Gefahr.
Wir konnten mit der Anwohnerin sprechen und sie nach ihren Motiven befragen. Der Name der Klägerin ist der Redaktion bekannt. Wir mussten ihr allerdings die Anonymisierung zusichern, was die Redaktion nur in ganz seltenen und begründeten Ausnahmefällen tut. In dieser Sache konnte die Frau glaubhaft versichern, dass ihr Nachteile drohen, falls ihr Name bekannt wird.
Will nicht Verbot für ganze Veranstaltung
Die Villingerin betont in dem Gespräch, dass „es mir ausschließlich um die Nachtruhe geht.“ Sie möchte die Veranstaltung als solche gar nicht verbieten lassen, fürchtet aber um ihren Schlaf, wenn die Narren bis in den frühen Morgen Peitschen knallend und möglicherweise angetrunken durch die Villinger Innenstadt ziehen.
„Die Nachtruhe von 0 bis 6 Uhr ist sakrosankt!“Die Villinger Klägerin
Daher gibt sie sich auch nicht damit zufrieden, dass der Katzenmusikverein „Miau“ am Wochenende vom 14. auf den 15. Januar auf die Freinacht verzichtet und die Stüble jetzt spätestens um 3 Uhr schließen möchte. Ursprünglich forderte sie, dass ab Mitternacht Ruhe auf den Straßen und in den Gassen herrschen müsse, inzwischen ist sie sich sicher, dass Schluss sogar bereits um 23 Uhr sein solle, wenn die Rechtsverordnung der Stadt für Vereinsfeste und ähnliche Veranstaltungen als Maßstab angelegt würde.
„Von 0 bis 6 Uhr ist sakrosankt“, was die Ruhe betrifft, betont sie. Daran ändere sich nach ihrer Rechtsauffassung auch nichts, wenn man von einem seltenen Ereignis ausgehe, was das Narrentreffen ja ohne Zweifel ist. Damit feiert der Villinger Katzenmusikverein sein 150-jähriges Bestehen. Selbst wenn solche Ereignisse wichtig für den sozialen Zusammenhalt seien, müssten bestimmte Regeln beachtet werden, die vor allem auf den Lärmschutz zielen.
Häuserschlucht hallt
Die Klägerin macht das an einem Beispiel deutlich: Wenn Narren ihre Peitschen knallen lassen, dann halle dies in einigen engen Häuserschluchten der Innenstadt dermaßen, dass keine Technische Anleitung zum Schutz vor Lärm mehr eingehalten werden könne: „Das pulverisiert alles.“ Dies müsse sie bereits während der eigentlichen Fastnachtstage ertragen.
Wie weit geht die Fürsorgepflicht?
Die Stadt habe ja auch eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Bürgern, führt sie aus. Und die Verwaltung solle sich an ihre eigenen Vorgaben halten. Die würden aus Sicht der Villingerin nicht eingehalten und daher handele es sich um einen Rechtsverstoß, der nicht hingenommen werden dürfe.
Die Anwohnerin hätte gern früher mit den Verantwortlichen gesprochen: „100 Mal lieber vor einem Vierteljahr.“ Aber laut ihren eigenen Worten erfuhr sie erst zu Jahresbeginn von dem Narrentreffen. Da habe sie nur noch 14 Tage Zeit gehabt und sie habe keine andere Möglichkeit gesehen, als vor Gericht zu ziehen.
Entscheidung beim Verwaltungsgericht
Nun hat das Verwaltungsgericht Freiburg das letzte Wort. Die Kammer muss sich zunächst damit befassen, ob sich der Eilantrag auf die gesamte Jubiläumsveranstaltung oder nur auf den nächtlichen Teil bezieht, wie ein Sprecher erläutert.
Aktuell sind übrigens alle Genehmigungen für das Narrentreffen erteilt, bestätigt auf Anfrage Verwaltungssprecherin Oxana Zapf. Ob sie Bestand haben, wird das Gericht entscheiden.