Vöhrenbach – Wichtigstes Thema im Gemeinderat war die Vergabe von Ingenieurleistungen für die Sanierung des Freibades Schwimmi im Rahmen einer Förderung. Zu diesem Thema war eine große Anzahl von Bürgern ins Rathaus gekommen und verfolgte die Beratungen. Über die Förderung für die gewünschte Sanierung ist noch nicht entschieden. Für das weitere Vorgehen müssen bestimmte Unterlagen nachgereicht werden, wofür die genauere Planung vorgelegt werden müsse.
Vorleistungen gibt es schon
Das Ingenieurbüro Aqua-Technik in Freiburg hat bereits Vorleistungen wie Projektskizzen, Erläuterungen und planerische Überlegungen für eine Pauschale angefertigt. Für die weiteren exakten Plan-Unterlagen müssen allerdings Ingenieurverträge für die ersten Leistungsphasen abgeschlossen werden. Das betrifft die Ingenieurbauwerke, die technische Ausrüstung und die Freianlagen. Der Gemeinderat stimmte dann diesen drei Verträgen mit einer Gesamtsumme von 117.000 Euro zu. Es gab allerdings auch eine Gegenstimme, nachdem zuvor im Gemeinderat vor allem der geförderte Rückhalt in der Bevölkerung diskutiert worden war. Die zahlreichen Zuhörer quittierten diese Zustimmung mit Applaus.
Bürgermeister Wehrle machte dabei deutlich, dass diese Beauftragung nur für die ersten beiden Leistungsphasen erfolgt. Bei den weiteren Planungen werde man bei diesem Millionenprojekt die Planung europaweit ausschreiben müssen.
Ratsmitglied Daniel Weisser (BWV) befürchtet allerdings, dass man sich mit diesem Projekt einen „zu großen Schuh“ anzieht. Deshalb forderte er, dass man unbedingt den Rückhalt in der Bevölkerung sicherstellen müsse. Daher werde er den Antrag auf einen Bürgerentscheid stellen, wofür er drei Unterschriften aus dem Gemeinderat braucht. Henrik Dezman merkte aber an, dass dann für einen Beschluss zum Bürgerentscheid zwei Drittel im Gemeinderat notwendig sind. Dieser Antrag werde in der kommenden Sitzung beraten, so Bürgermeister Wehrle.
Andrea Pietrek (CDU) forderte gleichzeitig, dass man frühzeitig die Interessengemeinschaft und den Ausschuss des Gemeinderates in die Planungen einbeziehen sollte. Sie wünscht ebenfalls klare Stellungnahmen, wie die Bevölkerung zu dem Projekt steht und ob sie die Konsequenzen in den kommenden Jahren mittragen wollen. Daher plädierte auch sie für einen Bürgerentscheid. Auch Albert Schwörer (BWV) äußerte Bedenken. Er machte aber deutlich, dass nach einem positiven Bürgerentscheid die Fraktion natürlich voll hinter der Entscheidung der Bürger stehen werde.
Bei einem Bürgerentscheid stimmen die wahlberechtigten Bürger über einen Antrag ab. Das Ergebnis der Abstimmung ist dann bindend wie ein Beschluss des Gemeinderates. Sowohl der Gemeinderat selbst wie die wahlberechtigten Bürger können einen Bürgerentscheid in die Wege leiten, was auch unabhängig voneinander geschehen kann. Der Gemeinderat muss mit einer Zweidrittelmehrheit für den Bürgerentscheid stimmen, damit dieser angegangen wird. Für die Bürger ist die Hürde niedrig: sieben Prozent der Wahlberechtigten müssen den Antrag auf Bürgerentscheid, das Bürgerbegehren, unterschreiben. In Vöhrenbach sind dabei etwa 200 Stimmen notwendig. Die Zahl der Wahlberechtigten bei der Kommunalwahl lag bei 2870. Der Gemeinderat muss dann über die Zulässigkeit dieses Bürgerbegehrens entscheiden.
Der Bürgerentscheid, der wie eine Wahl stattfindet, wird dann zu einem bindenden Beschluss, wenn die Mehrheit für diesen Antrag stimmt und gleichzeitig mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten repräsentiert.