Die Eskalation des Konflikts zwischen den USA und dem Iran dürfte Urlauber verunsichern – die Angst vor Krieg und Terror rechtfertigt aber erst einmal keinen kostenlosen Rücktritt von einer Pauschalreise. „Es muss Anhaltspunkte geben, dass eine Reise nicht wie vertraglich vereinbart durchgeführt werden kann“, erklärt die Rechtsanwalt Paul Degott aus Hannover. Nur dann müssten Urlauber keine Stornokosten zahlen.

Bei konkreter Gefahr ist eine Stornierung problemlos möglich

„Für Iran sollte das ohne rechtliche Schwierigkeiten möglich sein“, sagt der Reiserechtsexperte mit Blick auf die aktuelle Lage. Denn es besteht die Gefahr einer direkten militärischen Auseinandersetzung zwischen den USA und Iran. Zudem war am Mittwochmorgen ein Flugzeug nahe des Teheraner Flughafens abgestürzt, alle Passagiere kamen ums Leben. Die Absturzursache ist derzeit noch unklar.

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Andere Reiseziele in Nahost nur indirekt bedroht

Reisen in andere Länder im Nahen Osten können Urlauber dem Experten zufolge nicht kostenfrei absagen. In Staaten wie den Vereinigten Arabischen Emiraten, Oman, Jordanien und Israel sei die Bedrohungslage eher abstrakt, so Degott. Wer jetzt aus Angst nicht in diese Länder reisen möchte, muss dem Veranstalter Stornokosten zahlen. Möglich ist eventuell auch, auf Kulanzbasis die gebührenfreie Umbuchung auf ein anderes Reiseziel zu vereinbaren.

Das rät das Auswärtige Amt

Das Auswärtige Amt rät in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen für den Iran dazu, nicht erforderliche Reisen in das Land nach Möglichkeit zu verschieben. Auch die Informationen für Deutsche, die in die arabischen Golfstaaten reisen, wurden mit Blick auf mögliche Folgen der Tötung des iranischen Generals Ghassem Soleimani aktualisiert. In den Hinweisen etwa für Oman, die Vereinigten Arabischen Emirate und Katar heißt es jetzt: Reisende sollten „besonders aufmerksam“ sein und sich „über die aktuellen Entwicklungen“ informieren. (dpa/tmn)

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