Im Alpenraum gibt es je nach Land unterschiedliche Regelungen für den Fall, dass Lawinen fahrlässig ausgelöst werden.
- Deutschland: Sich bei Lawinengefahr abseits der Pisten aufzuhalten sei erst einmal keine Straftat, sondern werde durch das Betretungsrecht der Natur besonders geschützt, schätzt Hans Konetschny von der Bayerischen Lawinenzentrale des Landesamts für Umwelt ein. Wer allerdings eine Lawine auslöst und andere Wintersportler dadurch schwer verletzt oder gar tötet, müsse sich auf juristische Konsequenzen einstellen. „Dann wird die Staatsanwaltschaft beauftragt zu klären, ob eine Person die Lawine ausgelöst hat, oder die Lawine von selbst in Gang gesetzt wurde“, so der Experte.
Und das keineswegs nur für Sachschäden, sondern auch wenn andere Personen verletzt werden. „Wenn es nachgewiesen ist, dass durch das Verhalten des Skifahrers ein anderer stirbt, dann steht fahrlässige Tötung im Raum“, so Hauser. Sollte der Verursacher der Lawine selbst sterben, erlischen laut Hauser zwar strafrechtliche, jedoch nicht zivilrechtliche Konsequenzen. Das bedeutet: Schadensersatzansprüche von Angehörigen können gegen Erben des Verursachers geltend gemacht werden. Und die können sehr teuer werden. Im Zweifel helfe dann nur noch das Erbe auszuschlagen.
Das festzustellen sei jedoch nahezu unmöglich, weil die Ermittlungen meist erst Tage später beginnen. „Dann macht der Neuschnee oft Probleme“, so Konetschny und ergänzt: „Ich habe es noch nie erlebt, dass eine Person dafür belangt wurde.“ Rechtsanwalt Michael Rauser von der Rechtsanwaltskanzlei Kues und Partner in Konstanz stellt klar: „Wer Hinweise missachtet und trotz Sperrung Ski fährt, macht sich für Lawinenabgänge und deren Folgen haftbar.“ - Österreich: „Wer abseits der Pisten fährt, macht sich erst einmal nicht strafbar“, sagt Rudi Mair, Leiter des Lawinenwarndienstes in Tirol. Nur wer in gefährdeten Gebieten eine Lawine auslöst, bei denen mit Schildern explizit auf die Gefahr hingewiesen wurde, und andere verletzt oder umbringt, müsse mit juristischen Konsequenzen rechnen. „Das kann man gut mit dem Straßenverkehr vergleichen. Da müssen auch Hinweisschilder stehen, damit man rechtlich Probleme bekommt“, so der Gerichtssachverständige.
- Schweiz: Bei den Eidgenossen sind Skifahrer auf freiem Gebiet für ihre Sicherheit selbst verantwortlich. „Wenn ich eine Lawine auslöse, dann kommt die Rechnung auch zu mir nach Hause“, sagt Frank Techel vom Institut für Schnee- und Lawinenforschung in Davos. Ein Such- und Rettungseinsatz mit Hunden und Hubschrauber könnte bis zu 25 000 Euro kosten. In der Regel übernehme die Unfallversicherung die Kosten für die Einsätze der Rettungswacht.
- Italien: Skifahrer, die gerne abseits der Pisten ein Abenteuer suchen, sollten in Italien besonders vorsichtig sein. Laut Rudi Mair machen sich Wintersportler dort bereits dann strafbar, wenn sie auf ungesichertem Terrain von der Polizei erwischt werden. Eine ausgelöste Lawine ist für die Strafverfolgung also nicht notwendig.
- Versicherung kann helfen: Gesetzliche Krankenkassen bezahlen Lawinenunglücke oft nicht, wenn Wintersportler in abgelegenen Gebieten unterwegs waren. Wer mehr Sicherheit bevorzugt, muss eine private Zusatzversicherung abschließen. Voraussetzung sind eine Grundausrüstung bestehend aus Ortungsgerät, Schaufel und Sonde. Auch über das Wetter sollte man Bescheid wissen.