Deutschland machte es vor, die Schweiz zieht nach: Nachdem in der Eidgenossenschaft der Reiseverkehr zunahm und die Corona-Infektionen jüngst wieder anstiegen, hat der Bundesrat am vergangenen Montag, 6. Juli, eine Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln eingeführt. Genau die gleichen Regeln wie bei uns gelten bei unseren Nachbarn aber nicht. Wer in die Schweiz reist, sollte darum einiges beachten.
Wer muss wo eine Maske tragen?
Während in Deutschland in den meisten Bundesländern eine Maskenpflicht für Kinder ab sechs oder sieben Jahren gilt, müssen laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der Schweiz erst Kinder ab zwölf Jahren eine Maske tragen. Und zwar „im gesamten öffentlichen Verkehr“ (ÖV) – also in Zügen, Trams, Bussen, aber auch Bergbahnen, Seilbahnen oder auf Schiffen. „Ausgenommen sind Skilifte und Sesselbahnen“, so das BAG. Allerdings gilt die Maskenpflicht nur in den Verkehrsmitteln selbst, an Bahnhöfen oder Haltestellen jedoch nicht. Das BAG empfiehlt aber, dennoch eine Maske zu tragen, wenn Abstände von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden können.
Von der Pflicht gänzlich ausgenommen sind wie in Deutschland Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Nachgewiesen werden kann das mit einem Attest – egal, in welchem Land es ausgestellt wurde. „Medizinische Atteste kennen keine Grenzen“, erklärt BAG-Sprecher Daniel Dauwalder.
Und es gilt: „Um mit Personen zu kommunizieren, die eine Hörbehinderung haben, darf insbesondere das ÖV-Personal die Maske ausziehen.“
Welche Art von Maske darf getragen werden?
Hier liegt der größte Unterschied zu Deutschland: Während hierzulande auch selbstgemachte Masken oder Schals als Mund-Nasen-Schutz ausreichen, werden diese in der Schweiz nicht akzeptiert. Ein Schal, Tuch oder eine selbstgenähte Maske gewährleisten laut BAG keinen ausreichenden Schutz. Industriell gefertigte Stoffmasken sind aber erlaubt. Empfohlen wird außerdem eine Hygienemaske, FFP-Atemschutzmasken aber nicht.
Wie lange soll eine Maske getragen werden?
Wie das BAG mitteilt, kann eine Maske bis zu vier Stunden lang getragen werden. Hygienemasken sollten nach einmaligem Tragen entsorgt werden, Textilmasken dagegen nach zweimaligem Gebrauch an einem Tag gewaschen und danach erst wiederverwendet werden.
Drohen Strafen bei Verstößen?
Ja. Laut BAG werden Personen, die sich weigern, im öffentlichen Verkehr eine Maske zu tragen, zunächst aufgefordert, das Verkehrsmittel an der nächsten Station zu verlassen. Wer sich weigert, dem droht ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, wird von einem Gericht festgelegt, so das BAG.