Es ist ein Lieblingsprojekt von Landesverkehrsminister Winfried Hermann: Tempo 130 auf der Autobahn 81 zwischen Engen und Geisingen, um illegale Rennen zu stoppen. Nach einigen politischen Grabenkämpfen gilt das Limit seit März, nun hat Hermann noch eine dazugehörige Kampagne präsentiert. Dafür hat er auf einer Brücke über die A81 bei Geisingen blutrote Banner enthüllt.
Was soll die Kampagne bewirken?
13 Banner an Autobahn-Brücken, Hinweise an Tankstellen der Region, Online-Kampagnen und Anzeigen in Tuning-Magazinen sollen Renn-Teilnehmer aufklären und abschrecken. Die Bildsprache ist gewollt brutal, die Banner sind mit Bluttropfen unterlegt. Blutspitzer seien auch ein beliebtes Motiv der Tuning-Szene, sagt zumindest das Landesverkehrsministerium. Auch die verwendeten Schlagworte „Todesfahrt“, „Rennraser“ und „Knastfahrt“ sollen drastisch wirken. Die Aktion kostet 150 000 Euro.
Wie hat sich die Zahl der Rennen in der Region entwickelt?
Gezielt erfasst werden die Rennen erst seit August 2014. Neben der A81 zwischen dem Kreuz Hegau und Geisingen werden auch Teile der A98, der B31 und der B33 erfasst. In diesen Bereichen wurden seitdem 52 Rennen gemeldet, bei 34 davon gelang es der Polizei, sie zu bestätigen. Die Zahl der Rennen sinkt nach der Statistik jährlich, 2018 waren es bis 14. Mai drei Stück, keines davon konnte bis her bestätigt werden. 2017 wurden sechs Rennen gemeldet, zwei davon bestätigt.
Was droht Rennteilnehmern?
Das Gefängnis. Im vergangenen Herbst wurde dazu der Paragraf 315b des Strafgesetzbuches geändert. Wer an illegalen Rennen teilnimmt oder sie organisiert, dem drohen bis zu fünf Jahre Knast. Werden andere Verkehrsteilnehmer verletzt oder getötet, drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Und: „Wer aufgrund eines illegalen Autorennens verurteilt wird, dem wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen. Außerdem können Fahrzeuge eingezogen werden“, ergänzt Hermann.

Wie erkennt und meldet man Rennen?
Meist beginnen die illegalen Autobahnrennen, indem mehrere Autos den Verkehr ausbremsen, sich nebeneinander aufstellen und dann extrem hochbeschleunigen. Im Rennen wird gerast, rechts überholt, gedrängelt und unvermittelt gebremst. Wer so etwas sieht, sollte den Weg freimachen, Abstand halten, unter 110 die Polizei verständigen und sich möglichst viele Details merken oder notieren: Kennzeichen, Autotypen, Aussehen der Insassen, Rennverlauf.
Wie viele Fahrer sind auf dem Stück zu schnell unterwegs?
Die Polizei hat das vom 7. März, seit die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, bis 11. Mai an 20 Messtagen 31-mal kontrolliert – zu allen Tages- und Nachtzeiten. Von rund 72 500 Fahrzeugen waren 3643 zu schnell. 117 Fahrverbote wurden ausgesprochen, der schnellste Fahrer war mit 212 Stundenkilometern unterwegs. Nach Zahlen der Bußgeldstelle in Karlsruhe, die nach einer Tempokontrolle für die Verfahren zuständig ist, ist der Großteil der Fahrer aber weniger als 21 km/h zu schnell.
Wie viele Schweizer sind darunter?
Rund jeder Zehnte, der zu schnell ist, ist Schweizer. Das ergeben die Zahlen der Karlsruher Behörde. Sie hat bisher nur 83 Schweizer als Fahrer festgestellt. Bei der Bußgeldstelle sind bis jetzt aber auch erst 915 Fälle eingegangen. Der Unterschied zu den Polizeizahlen ergibt sich durch Bearbeitungszeiten oder einer nicht eindeutige Erkennung des Tatfahrzeuges.
Gibt es weniger Unfälle, seit das Tempolimit gilt?
Nein. Im vergangenen Jahr, im Zeitraum von 10. März bis 30. April 2017, gab es sechs Unfälle, alle ohne Verletzte. Bei vier Unfällen waren die Fahrer zu schnell unterwegs, auch wenn es damals noch kein Tempolimit gab: Sie hatten sich also nicht an Wetter oder Verkehr angepasst. Im gleichen Zeitraum gab es 2018 in der neuen 130er-Zone ebenfalls sechs Unfälle, allerdings mit neun Verletzten, zwei davon schwer. Keiner der Unfälle resultierte aus überhöhter Geschwindigkeit, drei Fahrer unterschritten den Sicherheitsabstand.
Wird die 130er-Zone ausgeweitet?
Nein, sagt Minister Hermann. Es sei schon schwierig genug gewesen, die jetzige Zone zu erwirken. Und: "Für ein generelles Tempolimit auf Autobahnen bin ich als Landesminister nicht zuständig."