Rauchwarnmelder retten Leben! In Deutschland sterben pro Jahr etwa 400 Menschen bei einem Brand, zumeist in einem Privathaushalt. 95 Prozent der Opfer verlieren ihr Leben jedoch nicht durch die Flammen, sondern durch eine Rauchvergiftung.

Diese Gefahr einer Rauchvergiftung kann vor allem durch Rauchwarnmelder gesenkt werden, denn auch im Schlaf warnen sie durch ihren lauten Alarmton vor der tödlichen Rauchgefahr – und schaffen damit die Möglichkeit, sich selbst und andere im Notfall zu retten und die Feuerwehr zu rufen. Seit dem 1. Januar 2015 besteht daher die gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht in Baden-Württemberg.

Mit der Montage der Geräte schnellte auch die Zahl der Feuerwehreinsätze aufgrund eines Alarms des Rauchwarnmelders in die Höhe – und ist bis heute konstant hoch geblieben. Oft jedoch rücken die Feuerwehren zu einem Fehlalarm aus – denn das Gerät kann nicht unterscheiden, ob es sich tatsächlich um einen Brand oder eine harmlose Rauchentwicklung am Herd, den Wasserdampf im Badezimmer oder eine größere Staubentwicklung handelt.

Bei schweren Brandereignissen, wie hier 2024 im Murger Ortsteil Hänner – warnt ein Rauchwarnmelder die Hausbewohner vor den Gefahren des ...
Bei schweren Brandereignissen, wie hier 2024 im Murger Ortsteil Hänner – warnt ein Rauchwarnmelder die Hausbewohner vor den Gefahren des Unglücks. | Bild: Alexander Jaser

„Der Rauchwarnmelder kann auch aus unerklärlichen Gründen auslösen, sei es ein technischer Defekt oder eine Spinne, die in das Gerät gekrabbelt ist“, erklärt Mark Jagenow, Fachgebietsleiter Feuerwehr, bei der Stadt Bad Säckingen.

„Durch den Alarm eines Rauchwarnmelders konnten die Feuerwehren schon oft Schlimmeres verhindern“, erklärt Sachgebietsleiter Mark ...
„Durch den Alarm eines Rauchwarnmelders konnten die Feuerwehren schon oft Schlimmeres verhindern“, erklärt Sachgebietsleiter Mark Jagenow von der Feuerwehr Bad Säckingen. | Bild: Alexander Jaser

Wie geht die Feuerwehr bei einem Alarm durch einen Rauchwarnmelder vor? Was geschieht, wenn ein Passant oder Nachbar einen Alarm in einer Wohnung von außen hört, aber der Bewohner ist abwesend, möglicherweise sogar im Urlaub?

Wie geht die Feuerwehr bei einem Alarm durch einen Rauchwarnmelder im Privathaushalt vor?

„Wenn ein Rauchwarnmelder einen Alarm auslöst, rücken wir nach der Alarmierung in allen Fällen mit einem Löschfahrzeug und dem Drehleiterwagen aus und arbeiten den Alarm nach der Ausrückeordnung ab“, legt Jagenow dar. Vor Ort werde die Lage auf eine etwaige Rauchentwicklung hin geprüft – bei Gefahr im Verzug ein Zugang zur Wohnung über die Haustüre oder ein Fenster geschaffen und ein etwaiger Brand gelöscht.

Bestehe jedoch keine unmittelbare Gefahr, werde erst das Eintreffen der Polizei abgewartet, „denn schließlich handelt es sich bei der Wohnung um fremdes Eigentum“. Nach der Öffnung der Wohnung werde ein Fehlalarm beim Rauchwarnmelder „quittiert“, das Gerät also abgeschaltet.

Wer bezahlt den Feuerwehreinsatz?

„Es ist selten, dass wir bei diesem Vorgehen einen Schaden verursachen, doch die Kosten für das aufgebohrte Türschloss oder ein beschädigtes Fenster muss der Wohnungsinhaber oder seine Gebäudeversicherung bezahlen“, erklärt Jagenow. Für den Einsatz selbst erhält der Bewohner oder Eigentümer der Wohnung hingegen keine Rechnung. Es sei denn, dass durch eine grobe Fahrlässigkeit ein Rauchwarnmelder in kurzen Abständen immer wieder auslöst.

Auch in Treppenhäusern, wie hier zu einem Keller hinab, sind Rauchwarnmelder von großer Wichtigkeit.
Auch in Treppenhäusern, wie hier zu einem Keller hinab, sind Rauchwarnmelder von großer Wichtigkeit. | Bild: Alexander Jaser

Auch Nachbarn oder Passanten, die einen Alarm aus einer Wohnung vernehmen, müssen keine Sorge tragen, die Feuerwehr zu rufen. „Niemand muss Angst haben, dass er von der Feuerwehr eine Rechnung erhält, wenn es sich um einen Fehlalarm handelt. Wer allerdings mehrfach die 112 ruft, um den Nachbarn zu ärgern, muss dieses argwillige Verhalten bezahlen“, betont Jagenow.

Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Rauchwarnmelder in einer fremden Wohnung höre?

Grundsätzlich gilt: Wer bei einem Alarm durch einen Rauchwarnmelder unsicher ist, sollte nicht vorschnell die Notrufnummer 112 anrufen. „Auch als Passant kann ich zunächst einmal die Lage von außen grob erkunden. Durch Klopfen oder Klingen lässt sich prüfen, ob jemand die Türe öffnet. Durch einen Blick ins Fenster vielleicht sogar Rauch feststellen. Das dauert nur ein paar Sekunden und ist gut investierte Zeit“, führt Jagenow aus.

Wer dann noch Zweifel hat, sollte unbedingt die Notrufnummer 112 anrufen. Die Gesprächsführung werde dann vom Mitarbeiter der integrierten Leitstelle übernommen – bis hin zur Adresse der betroffenen Wohnung.

Was geschieht, wenn ich nicht Zuhause bin und mein Rauchwarnmelder löst einen Fehlalarm aus?

Die Feuerwehr wird die Alarmmeldung durch einen Nachbarn oder Passanten professionell abarbeiten und bei einem Fehlalarm ein aufgebohrtes Türschloss oder ein geöffnetes Fenster wieder sicher verschließen. Ansprechpartner für den Bewohner oder Eigentümer der Wohnung ist nach seiner Rückkehr die ebenfalls zum Einsatzort gerufene Polizei.

Nicht nur in den einzelnen Zimmern, auch in einem Wohnungsflur empfiehlt sich die Montage eines Rauchwarnmelders.
Nicht nur in den einzelnen Zimmern, auch in einem Wohnungsflur empfiehlt sich die Montage eines Rauchwarnmelders. | Bild: Alexander Jaser

„Die Polizei versucht den Betroffenen zu erreichen und hinterlässt, wenn notwendig, eine Nachricht vor Ort – so kann er sich bei der zuständigen Polizeidienststelle melden und zum Beispiel den Türschlüssel für ein eingebautes Ersatzschloss erhalten“, erklärt Jagenow.

Welche Empfehlung gibt die Feuerwehr zu Rauchwarnmeldern?

„Eine Empfehlung darüber, welcher Rauchwarnmelder angeschafft werden sollte, gibt die Feuerwehr nicht, wir beraten nur über den Sinn dieser Geräte“, so Jagenow. Er empfiehlt die professionelle Beratung und Montage der Geräte sogar in allen Räumen durch ein Fachunternehmen.

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Die Installation und Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder wird von den Behörden nicht überprüft, doch empfiehlt Jagenow dringend, die Melder einmal im Jahr durch zugelassene Fachbetriebe wie Brandschutzunternehmen, Elektrobetriebe oder den Schornsteinfeger überprüfen zu lassen. „Nicht nur, weil hierdurch Menschenleben gerettet werden können, sondern auch weil die Wartung die Ursachen für einen Fehlalarm minimiert.“

Wie beurteilt die Feuerwehr die hohe Zahl Einsätze durch Rauchwarnmelder?

„Nach meiner Ansicht ist die Pflicht für Rauchwarnmelder ein glücklicher Umstand. Natürlich sind wir über keinen Fehlalarm erfreut, doch aufgrund der Geräte konnten wir schon manche Person rechtzeitig retten. In manchen Fällen wäre es ohne Rauchwarnmelder schlimmer ausgegangen“, erklärt Jagenow.

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Eine Feuerwehr rücke lieber zehnmal zu einem Fehlalarm aus, „als dass ein Mal ein Unglück geschieht“, ergänzt er. Für die Einsatzkräfte sei der Fehlalarm keine ärgerliche Belastung, „denn das ist unser Dienst und wer ehrenamtlich bei einer Feuerwehr ist, hinterfragt keinen Alarm. Wo Technik ist, geschehen eben auch Fehler“, legt er weiter dar.