Deborah Dillmann

Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen können einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen. Dieser reicht laut pflege.de von 20 bis 100 und drückt aus, wie stark eine Person in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist. Ab einem GdB von 50 gelten Betroffene als schwerbehindert und können einen Schwerbehindertenausweis beantragen, erklärt einfach-teilhaben.de, ein Portal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Abhängig von den eingetragenen Merkzeichen können behinderte Menschen damit verschiedene Vorteile in der Arbeit, beim Fahren mit dem ÖPNV oder etwa bei der Steuer nutzen.

Laut einfach-teilhaben.de ist der Schwerbehindertenausweis in der Regel höchstens fünf Jahre gültig. Daher sollten Betroffene ihren Ausweis rechtzeitig verlängern – etwa drei Monate vor dem Ablauf. Aber besteht eigentlich die Möglichkeit, einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis zu bekommen?

Übrigens: Wer nur einen GdB von 30 oder 40 hat, kann einen Antrag auf Gleichstellung stellen, um ähnliche Vorteile wie schwerbehinderte Personen nutzen zu können. Wer außerdem mit der Höhe des vergebenen GdB nicht einverstanden ist, kann Widerspruch einlegen.

Unbefristeter Schwerbehindertenausweis: Kann man ihn bekommen?

Die Antwort auf die Frage: Einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis gibt es eigentlich nicht. Das gilt in der Regel auch bei einer unbefristet festgestellten oder voraussichtlich unumkehrbaren Behinderung. Das hat unter anderem das Thüringer Landessozialgericht (LSG) in Erfurt im Jahr 2021 entschieden (Az.: L 5 SB 1259/19).

Auch das LSG Baden-Württemberg in Stuttgart hat in einer Entscheidung (Az.: L 8 SB 2527/21) im Jahr 2022 erklärt: „Ein Schwerbehindertenausweis ist auch bei unbefristeter Feststellung des GdB nach § 152 Abs. 5 Satz 3 SGB IX grundsätzlich zu befristen.“ Denn ein Mensch mit einer Behinderung könne „nicht beanspruchen, dass der GdB unabhängig von möglichen künftigen Veränderungen seines Gesundheitszustandes auf Dauer unveränderbar festgestellt und ein entsprechender Ausweis ausgestellt wird.“

In dem genannten Gesetzestext heißt es: „Die Gültigkeitsdauer des Ausweises soll befristet werden.“ Trotzdem gibt es einzelne Fälle, in denen ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis ausgestellt wurde. Laut dem Sozialverband VDK wies der Kläger im Thüringer Fall – ein Gehörloser mit GdB 100 – darauf hin, dass in anderen Landkreisen in vergleichbaren Fällen ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis ausgestellt worden sei. In seinem Urteil erklärte das LSG allerdings, dass sich daraus keine rechtlich einklagbare Verpflichtung ergebe, auch wenn eine einheitliche Verwaltungspraxis wünschenswert wäre.

Wie bekommt man aber nun einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis? Das ist nur in Ausnahmefällen möglich und ein Rechtsanspruch besteht nicht. Den Experten der Rechtsanwaltskanzlei Kotz zufolge kann der Ausweis in a-typischen Fällen unbefristet ausgestellt werden, etwa wenn die Behinderung dauerhaft und irreversibel oder angeboren und nicht therapierbar ist. Möglich sei die Ausstellung auch bei Amputationen oder dem Verlust von Gliedmaßen. Hierbei handelt es sich aber um Ermessenssache, vor Gericht werden Betroffene voraussichtlich keinen Erfolg haben, weil kein rechtlicher Anspruch besteht.

Selbst wer einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis bekommen hat, kann diesen laut dem VDK verlieren. Demnach hatte das Bundessozialgericht (BSG) 2015 in einem Urteil (Az.: B 9 SB 2/15 R) entschieden, einem ehemaligen Tumorpatienten den unbefristeten Schwerbehindertenausweis zu entziehen. Dieser sei längst genesen gewesen und einen Vertrauensschutz auf einen Schwerbehindertenausweis gebe es nicht.