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Die Verhaltensrichtlinien hatte die Fifa in ihren Wettbewerben seit dem Confederations Cup 2017 eingeführt. Generalsekretärin Fatma Samoura hatte ihre Mitgliederverbände und Ligen in einem Brief im Juli 2019 gebeten, dieses auch in den nationalen Wettbewerben umzusetzen.

Durch das dreistufige Verfahren bei der FIFA für „diskriminierende Vorfälle im Stadion“ können Schiedsrichter:

1. das Spiel unterbrechen und die Zuschauer per Stadiondurchsage auffordern, mit dem diskriminierenden Verhalten aufzuhören;

2. das Spiel für eine weitere Durchsage erneut unterbrechen und die Spieler für einen angemessenen Zeitraum in die Umkleidekabine schicken, falls das diskriminierende Verhalten anhält oder erneut einsetzt;

3. das Spiel nach Rücksprache abbrechen, falls das diskriminierende Verhalten anhält oder erneut einsetzt.“

Klares Vorgehen gegen Rassismus

Auch die UEFA sieht ein klares Vorgehen gegen Rassismus vor. In einer Resolution des Kontinentalverbandes heißt es:

„Schiedsrichter sollten ein Spiel bei rassistischen Vorfällen unterbrechen, vorübergehend aussetzen oder auch ganz abbrechen. Die dreistufigen Richtlinien der UEFA sehen vor, dass ein Spiel zunächst unterbrochen und per Durchsage eine Warnung ausgesprochen wird. Im nächsten Schritt wird das Spiel vorübergehend ausgesetzt. Letztendlich wird das Spiel – nach Absprache mit den Sicherheitsverantwortlichen – abgebrochen, wenn das rassistische Verhalten anhält. In einem solchen Fall wird das Spiel als Forfait-Niederlage für die verantwortliche Mannschaft gewertet.“