Auch die Schweiz hat eine: Mindestens 300 Franken müssen auf einer Rechnung für eine Ware zur Ausfuhr stehen, damit die Rückerstattung der Mehrwertsteuer genehmigt wird. Allerdings lohnt sich das kaum, denn die meisten Produkte sind in der Eidgenossenschaft ohnehin teurer als in der EU, zudem beträgt der normale Satz gerademal acht Prozent.
In Deutschland gilt indes keine Bagatellgrenze, Nicht-EU-Ausländer dürfen sich für jede Zahnbürste die Mehrwertsteuer von 19 Prozent zurückholen. Das macht sich an den langen Schlangen an den Kassen der Drogeriemärkte sowie am Zollübergang bemerkbar. Ein angekündigtes elektronisches Abwicklungssystem zur Beschleunigung der Rückerstattung lässt indes auf sich warten.
Händler auf der deutschen Seite der Grenze sowie die IHK Hochrhein-Bodensee lehnen eine Bagatellgrenze kategorisch ab. Ein häufig wiederholtes Argument ist, dass durch eine Bagatellgrenze kleinere Läden benachteiligt würden. Das sagt auch der Bundestagsabgeordnete für den Kreis Konstanz Andreas Jung von der CDU. Kunden würden dann verstärkt zu Vollsortimentern wechseln.
Der Druck auf die Politik wächst indessen. Erst jüngst forderte der Bundesrechnungshof und der Haushaltsausschuss des Bundestags die Einführung einer Bagatellgrenze im Wert von 175 Euro. Das zuständige Bundesfinanzministerium sieht das offenbar jedoch anders und lehnt die Grenze weiterhin ab.
Dieser Betrag entspricht auch der Empfehlung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie des Rates der Europäischen Union von 1977, die 2006 neugefasst wurde.
Allerdings können die EU-Mitgliedsländer diesen Mindestsatz auch niedriger ansetzen oder ganz wegfallen lassen. Dadurch ergibt sich in der EU ein Flickenteppich an Bagatellgrenzen, wie die nachfolgende Karte zeigt, die auch einige Nicht-EU-Länder aufführt. Auffallend ist, dass alle Länder, die an Deutschland grenzen, eine Bagatellgrenze haben, außer der Bundesrepublik selbst. Nur vier weitere EU-Staaten kennen ebenfalls keine.