Eine Rechnung im Briefkasten sorgt ohnehin schon nicht für Begeisterungsstürme bei den Empfängern – wenn diese dann auch noch unerwartet kommt, ist der Schreck noch größer. Rund 1750 Kunden der Technischen Werke Schussental (TWS) dürfte dieses Gefühl bekannt vorkommen. Sie haben eine Nachforderung erhalten, die sich je nach Verbrauch auf mehrere hundert Euro belaufen kann. Hintergrund sind die Entlastungsbeträge, die sie im Jahr 2023 über die Gaspreisbremse erhielten.

Arbeitspreis in der Abrechnung zu hoch angesetzt

Wie eine Sprecherin des Ravensburger Energieversorgers gegenüber dem SÜDKURIER erklärt, sei im Rahmen einer gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer festgestellt worden, dass sich der Arbeitspreis im Laufe des Jahres 2023 gesenkt habe.

Diese Entwicklung sei in der ursprünglichen Abrechnung nicht berücksichtigt worden. „Infolge der Prüfung sind wir gesetzlich verpflichtet, die zu hoch gewährten Entlastungen nun nachträglich zu korrigieren, zurückzufordern und die Überzahlung 1:1 an den Staat zurückzubezahlen“, so die Sprecherin weiter.

Mit der Gaspreisbremse sollten die im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine aufgetretenen Preissteigerungen bei Erdgas und Fernwärme abgefedert werden. Um den Entlastungsbetrag zu berechnen, wurde unter anderem die Differenz zwischen dem Referenzpreis von 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis berechnet. Der Arbeitspreis wird anhand des individuellen Stromverbrauchs des Kunden berechnet.

Matthias Bauer, Abteilungsleiter Energie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärt dazu: „Sofern sich dieser Arbeitspreis im Laufe des Jahres 2023 geändert hat, ändert sich auch der monatliche Entlastungsbetrag.“ Habe der Versorger das bei der Rechnungsstellung nicht beachtet oder falsch programmiert, komme es zu Fehlberechnungen und Rückforderungen.

Matthias Bauer ist Abteilungsleiter Energie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Matthias Bauer ist Abteilungsleiter Energie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. | Bild: Wolfram Scheible

Mehr Zeit zum Bezahlen der Rückforderung

Die Höhe der Rückforderung hänge laut der TWS-Sprecherin vom Verbrauch ab. Eine Rückforderung von beispielsweise 750 Euro entspreche einem Jahresverbrauch von ungefähr 20.000 kWh. Das Vergleichsportal Check24 nimmt diesen Verbrauch als Richtwert für ein Reihenhaus.

Dass die dementsprechend teils hohen Rückforderungen einer lange zurückliegenden Entlastung für die Kunden unerwartet kommen, ist dem Energieversorger bewusst. „Deshalb haben wir das Zahlungsziel auf 30 Tage ab Rechnungsdatum verlängert und auch angeboten, sich bei uns zu melden, falls mehr Flexibilität wie Stundung und Ratenzahlung bei der Bezahlung benötigt wird“, sagt die Sprecherin.

Bei der Verbraucherzentrale ist die Rückforderung bereits bekannt. Immer wieder erhalte man die Frage, ob die Rückforderung rechtens sei, sagt Matthias Bauer. Die meisten Anfragen kämen aus dem Bereich Bodensee und aus Ravensburg – dem Firmensitz der TWS.

Bauer stellt klar, dass die Rückforderungen rechtlich zulässig seien: „Ein Energieversorger kann problemlos drei Jahre lang Rechnungen korrigieren, wenn Berechnungsfehler vorliegen. Im Übrigen wurden die Zahlungen nach dem Energiepreisbremsengesetz stets unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt.“

Keine Nachforderungen bei den Stadtwerken Konstanz und Friedrichshafen

Kunden anderer Versorger in der Region müssen sich keine Sorgen über eine mögliche Rückforderung im Briefkasten machen. Die Stadtwerke Konstanz erklärten auf Anfrage des SÜDKURIER, dass es keine Rückzahlungsforderungen gebe. Auch Privatkunden des Stadtwerks am See in Friedrichshafen erhielten keine Rückforderung, bei Gewerbekunden werde noch geprüft, so ein Sprecher.