Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen in Deutschland monatlich Beiträge in die Arbeitslosenversicherung. Dadurch sind sie sozial abgesichert, wenn sie ihren Job verlieren, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Auch Menschen, die selbst kündigen, können die Versicherungsleistung nach einer Sperrzeit erhalten. Grundsätzlich gilt nämlich: Wer seinen Job verliert, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld – insofern die Anwartschaftszeit erfüllt ist.
Das bedeutet, dass Betroffene in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtige Zeiten gesammelt haben müssen. Bei Personen, die überwiegend kurz befristet beschäftigt sind, liegt die Anwartschaftszeit bei mindestens sechs Monaten. Ändert sich aber etwas am Arbeitslosengeld-Anspruch, wenn Betroffene vorher vier Jahre gearbeitet haben?
Übrigens: Wer aus gesundheitlichen Gründen kündigt, kann die Sperrzeit unter Umständen umgehen. Dafür sind aber bestimmte Nachweise nötig.
Arbeitslosengeld nach vier Jahren: Wie hoch ist die Leistung?
Die Höhe des Arbeitslosengelds ist zwar nicht wie beim Bürgergeld über einen Regelsatz festgesetzt, hängt aber auch nicht damit zusammen, wie lange Betroffene vorher gearbeitet haben. Laut dem BMAS richtet sich die Leistungshöhe nach dem versicherungspflichtigen Bruttogehalt, das im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit durchschnittlich erzielt wurde.
Die genaue Höhe des Arbeitslosengeldes wird individuell berechnet und über ein pauschalisiertes Nettoentgelt ermittelt. Arbeitslose mit mindestens einem Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat, erhalten pro Monat 67 Prozent dieses Betrags. Alle anderen Arbeitslosen bekommen 60 Prozent.
Also: Wer vor dem Bezug von Arbeitslosengeld vier Jahre lang gearbeitet hat, bekommt genauso viel Geld von der zuständigen Agentur für Arbeit wie eine Person, die zuvor nur ein, zwei oder drei Jahre gearbeitet hat – vorausgesetzt der Lohn und die Lebensumstände sind identisch.
Arbeitslosengeld nach vier Jahren: Wie lange besteht Anspruch?
Wie lange eine Person vor der Arbeitslosigkeit gearbeitet hat, hat zwar keinen Einfluss auf die Höhe der Leistung, dafür aber auf die Anspruchsdauer. Diese richtet sich dem BMAS nämlich nach den versicherungspflichtigen Zeiten innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Arbeitslosmeldung. Ein weiterer Faktor bei der Anspruchsdauer ist außerdem das Alter.
So lange können arbeitslose Menschen die Versicherungsleistung laut dem BMAS bekommen:
Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren | Alter | Höchstanspruchsdauer |
12 Monate (1 Jahr) | 6 Monate | |
16 Monate | 8 Monate | |
20 Monate | 10 Monate | |
24 Monate (2 Jahre) | 12 Monate | |
30 Monate | ab 50 Jahren | 15 Monate |
36 Monate (3 Jahre) | ab 55 Jahren | 18 Monate |
48 Monate (4 Jahre) | ab 58 Jahren | 24 Monate |
Wer vor der Arbeitslosigkeit vier Jahre lang gearbeitet hat und unter 50 ist, kann maximal ein Jahr lang Arbeitslosengeld bekommen. Ab 50 Jahren steigt die Anspruchsdauer auf ein Jahr und drei Monate, ab 55 Jahren auf ein Jahr und sechs Monate und ab 58 Jahren auf zwei Jahre.
Wichtig ist es, hierbei zu beachten, dass die Anspruchsdauer sich durch eine gleichzeitige berufliche Weiterbildung verlängern kann.