Maria Wendel

Eine große Änderung steht ab Herbst 2025 an und betrifft Überweisungen im EU-Raum. Das hat Auswirkungen auf alle Bank-Kunden, die Überweisungen tätigen wollen, aber auch, wenn man selbst Geld erhalten soll, zum Beispiel wenn man auf die Zahlung einer Sozialleistung – wie Rente, Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Kindergeld oder Wohngeld – angewiesen ist. Was genau die neue Regelung vorschreibt, welche Auswirkungen das auf Leistungsempfänger hat und was man tun kann, um Überweisungen zu erleichtern.

Neue EU-Verordnung für Überweisungen ab Oktober: Betrug verhindern

Bislang gibt es bei Überweisungen eine Gesetzeslücke: Der Abgleich von IBAN und Empfängername ist nicht verpflichtend. Man kann im Prinzip jeden Namen im Feld für den Empfänger eintragen, in den meisten Fällen geht die Überweisung dennoch durch. Das Problem dabei: Betrüger machten sich EU-weit diese Lücke zunutze. Gutgläubige Sparer überwiesen ihr Geld an – teils im Ausland befindliche – fremde Konten, weil ihnen beispielsweise gute Tages- und Festgeldangebote versprochen wurden, berichtet die SZ. Die Kriminellen sagten den Betrugsopfern, sie sollten Geld an eine IBAN überweisen und als Empfänger ihren eigenen Namen angeben. So dachten die Betrogenen, das Konto würde auf ihren Namen laufen. Doch das Geld war in Wahrheit weg. Eine andere gängige Betrugsmasche ist laut BR24 der Rechnungsbetrug: Täter fälschen Rechnungen per E-Mail oder Post, ersetzen die IBAN durch ihre eigene, während der Empfängername gleich bleibt. So werden die Zahlungen auf betrügerische Konten überwiesen, die Opfer bemerken es oft viel zu spät, für sie ergeben sich hohe finanzielle Schäden.

Die Kriminellen sagten den Betrugsopfern, sie sollten Geld an eine IBAN überweisen und als Empfänger ihren eigenen Namen angeben. So dachten die Betrogenen, das Konto würde auf ihren Namen laufen. Doch das Geld war in Wahrheit weg. Eine andere gängige Betrugsmasche ist laut BR24 der Rechnungsbetrug: Täter fälschen Rechnungen per E-Mail oder Post, ersetzen die IBAN durch ihre eigene, während der Empfängername gleich bleibt. So werden die Zahlungen auf betrügerische Konten überwiesen, die Opfer bemerken es oft viel zu spät, für sie ergeben sich hohe finanzielle Schäden.

Eine neue EU-Verordnung aus dem Jahr 2024 soll im Herbst 2025 in Kraft treten und solche Betrugsfälle zukünftig verhindern oder zumindest erschweren: Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle Banken bei jeder Überweisung verpflichtend einen Abgleich von IBAN und Namen des Empfängers durchführen (Englisch: Verification of Payee oder kurz VoP). Wenn diese Informationen in ihren Systemen nicht übereinstimmen, muss die Bank ihre Kunden darauf hinweisen.

Das soll bei Überweisungen vor Ort laut SZ durch einen Bank-Kundenberater erfolgen, bei Online-Überweisungen wird wohl ein Ampelsystem etabliert: Grün heißt, Name und IBAN stimmen überein, Gelb weist auf kleinere Abweichungen wie einen falsch buchstabierten Namen hin, Rot bedeutet, dass IBAN und Name überhaupt nicht übereinstimmen. Die Bank rät in diesem Fall laut BR24 von der Überweisung ab und warnt vor einem möglichen Betrugsrisiko. Wenn ein Verbraucher trotz der Warnung die Überweisung tätigt, liegt das Risiko bei ihm. Die Empfängerüberprüfung soll für Verbraucher, also sowohl Zahler als auch Empfänger, keine Gebühren kosten, das verbietet die EU-Verordnung.

Ab Oktober 2025 gilt die neue Regelung zunächst für den Euro-Raum, ab dem 9. Juli 2027 soll sie für die gesamte Europäische Union – unabhängig von der Währung – gelten, so die SZ. Großbritannien, die Schweiz und Nicht-EU-Ausland sind also zunächst nicht betroffen.

Folgen der neuen Überweisungsregelung: Kommt das Bürgergeld pünktlich an?

Was laut EU ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Betrug ist, kann im ganz praktischen Sinne aber auch zu Komplikationen bei rechtmäßigen Überweisungen führen. Wie sehen die Folgen für Bürgergeld-Bezieher aus? Können sie weiterhin mit pünktlichen Zahlungen vom Leistungsträger rechnen?

Alle Leistungsträger müssen ab Oktober 2025 – wie alle anderen Privatpersonen und Unternehmen auch – bei jeder Überweisung, für die sie eine Warnung wegen nicht übereinstimmender IBAN und Namen im System erhalten, prüfen, ob sie die Zahlung dennoch wie geplant ausführen wollen. Da es sich um automatisierte Überweisungen von Sozialleistungsträgern handelt, kann dieser Mehraufwand nicht geleistet werden, berichtet fr.de. Es muss gar kein gravierender Fehler sein: fehlende Zweit- oder Doppelnamen oder unterschiedliche Schreibweisen können beim Abgleich schon zu Problemen führen. Gegebenenfalls erfolgt dann eine Überweisung gar nicht oder verzögert und jemand erhält sein Bürgergeld nicht zum üblichen Zeitpunkt.

Wie die Bundesagentur für Arbeit angibt, sollen sich alle Empfänger darauf verlassen können, dass das Bürgergeld am ersten Werktag eines Monats auf dem Konto ist. Deshalb überweisen viele Jobcenter das Bürgergeld schon am letzten Bankarbeitstag des Vormonats. Um Anspruch auf Bürgergeld zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales können Personen Bürgergeld erhalten, die erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können und wenn andere Leistungen wie etwa Wohngeld, Arbeitslosengeld oder der Kinderzuschlag nicht ausreichen, um die Existenz zu sichern. Ein Antrag auf Bürgergeld wird immer für alle in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen gestellt. Sie benötigen für einen Antrag verschiedene Unterlagen und Nachweise, die Sie aber auch nachreichen können.

Übrigens: Viele Personen erhalten die Grundsicherung trotz Arbeit und gehören somit zu den Bürgergeld-Aufstockern, deren Anzahl jetzt erstmals seit zehn Jahren gestiegen ist.

Das können Bürgergeldempfänger tun, um die Überweisung sicherzustellen

Bürgergeldempfänger sollten zeitnah prüfen, ob ihre beim Jobcenter hinterlegten Kontodaten aktuell sind und mit den Daten ihres Bankkontos übereinstimmen. Wichtig ist:

  • Stimmt der Name überein, inklusive Zweitname oder Doppelname?

  • Sind alle Namen richtig geschrieben?

  • Melden Sie eine Namensänderung, etwa durch Heirat oder Scheidung, rechtzeitig bei Bank und Jobcenter.

Sollte die Bürgergeld-Auszahlung nicht erfolgen, sollten Betroffene Kontakt mit dem Leistungsträger, also dem Jobcenter, aufnehmen, um die Daten abzugleichen und die Überweisung erneut durchzuführen.

Übrigens: Das Arbeitsministerium verriet kürzlich die häufigsten Vornamen von Bürgergeld-Beziehern. Was sich die AfD, die eine entsprechende Anfrage beim Bundeskanzlkeramt gestellt hatte, davon erhofft hatte, bleibt offen.