Lukas von Hoyer

Eine Erlaubnis des Jobcenters braucht es für einen Wechsel des Wohnortes nicht: Wer Bürgergeld bezieht, darf umziehen. Dieses Recht haben Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung wie jede andere Person in Deutschland auch. Doch kann das Jobcenter einen Umzug von Bürgergeld-Berechtigten verlangen? Ein aktueller Fall sorgt für Aufsehen – und wirft genau diese Frage auf. Im Folgenden erhalten Sie eine Antwort.

Bürgergeld: Dürfen Jobcenter einen Umzug verlangen?

Der Fall einer alleinerziehenden Mutter von vier Kindern wird derzeit in sozialen Medien diskutiert. Öffentlich geworden ist er durch Helena Steinhaus, Gründerin der Initiative Sanktionsfrei. Sie berichtete bei der Social-Media-Plattform Threads, dass das Jobcenter die Bürgergeld-Bezieherin dazu aufforderte, sich eine andere Wohnung zu suchen. Nachdem diese keine passende Wohnung finden konnte, soll das Jobcenter beschlossen haben, nur noch einen Teil der Miete zu übernehmen. Eine redaktionelle Verifizierung des Falls liegt nicht vor. Dennoch wirft er eine grundsätzliche Frage auf, die viele Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger betrifft: Können Jobcenter zum Umzug auffordern?

Zunächst zur Grundlage der Fragestellung: Das Jobcenter übernimmt bei vielen Bezieherinnen und Beziehern von Bürgergeld die Miete. Die Mietzahlung wird allerdings nur bis zu einer angemessenen Höhe übernommen. „Ihr Jobcenter achtet darauf, dass die Mietkosten und die Größe Ihrer Unterkunft bestimmte Richtwerte nicht überschreiten“, erklärt die Bundesagentur für Arbeit. Ob eine Miete als angemessen angesehen wird, hängt auch vom Wohnort ab. Der Wohnungsmarkt in München ist etwa deutlich teurer einzuschätzen als der in Leipzig.

Wenn das Jobcenter unter Berufung auf die geprüften Faktoren zu dem Schluss kommt, dass die Wohnung nicht angemessen ist, haben Bürgergeld-Berechtigte laut der Bundesagentur für Arbeit drei Möglichkeiten.

  1. Sie senken die Kosten, indem sie beispielsweise ein Zimmer vermieten.

  2. Sie ziehen in eine andere Wohnung um.

  3. Sie bleiben in der Wohnung und akzeptieren, dass das Jobcenter nur noch einen Teil der Miete übernimmt.

Für Personen, die frisch Bürgergeld beziehen, gibt es in diesem Zuge eine gute Nachricht: Es gilt eine einjährige Karenzzeit, in der die Angemessenheit der Wohnung nicht geprüft wird. Auch das geht aus Angaben der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Müssen Betroffene sofort umziehen?

Nein, Beziehende der Grundsicherung haben ein halbes Jahr Zeit, nachdem das Jobcenter ein sogenanntes Kostensenkungsverfahren eröffnet hat. Diese Information stellt die Gewerkschaft Verdi auf ihrer Website bereit. Allerdings ist es wichtig, dass Sie während des Prozesses Nachweise für Ihre Versuche erbringen, die Kosten zu senken oder eine neue Wohnung zu finden. Falls das Jobcenter trotzdem entscheidet, die Mietzahlungen zu reduzieren, kann laut Verdi Einspruch eingelegt werden. Wenn einer der folgenden Faktoren gegeben ist, habe ein solcher gute Chancen:

  • Unwirksame Aufforderung

  • Fehlendes Wohnungsangebot

  • Nicht zumutbare Kostensenkung (zum Beispiel bei Schwangerschaft, hohem Alter oder gesundheitlichen Problemen)

Union und SPD möchten das Bürgergeld abschaffen, sobald sie zusammen in einer Regierungsverantwortung sind. Teil der Neuen Grundsicherung sollen schärfere Sanktionen und eine Bewerbungspflicht sein. Ob dann auch die Regelungen rund um einen Umzug verschärft werden, bleibt abzuwarten.